Vertrag Diabetisches Fußsyndrom: Änderungen seit dem 1. Juli 2024

Mit der 7. Änderungsvereinbarung zum Vertrag Diabetisches Fußsyndrom mit der AOK NordWest ändert sich folgendes.

09.07.2024
  • Die Webanwendung der KVSH wurde zum 30. Juni 2024 abgeschaltet.
     
  • Genehmigungen, Dokumentationen und Abrechnungen zu diesem Vertrag laufen für alle beteiligten Ärztinnen und Ärzte jetzt über das Health-Portal der gevko GmbH.
     
  • Vergütungen aus der Anlage 9a des Vertrages werden seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die KVSH abgerechnet.
     
  • Patienten der IKK – Die Innovationskasse können seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr über diesen Vertrag abgerechnet werden.
     
  • Die sieben Fußnetze in Schleswig-Holstein bleiben bestehen und können sich auf weitere Haus- und Fachärztinnen/-ärzte sowie Kooperationspartner (Orthopädieschuhtechnik, Podologinnen/Podologen …) ausweiten.
     
  • Die Ansprechpartner in den Fußambulanzen und zum Casemanagement bleiben wie bisher bestehen.
     
  • Ansprechpartner zu jeglichen Fragen zu diesem Vertrag (ab sofort werktags von 9 bis 15 Uhr):
  • Mehr Informationen unter https://fussnetze.de/ und www.kvsh.de/praxis/vertraege/diabetisches-fusssyndrom
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