Digitalisierung – Was kommt wann?
Seit zwei Jahren ist die Telematikinfrastruktur (TI) in den Praxen im produktiven Betrieb. Ärzte und Psychotherapeuten prüfen bisher im Rahmen des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) online und in Echtzeit die Gültigkeit der Adressdaten und des Versichertenverhältnisses des Patienten.
Was? | Wann? | Besonderheiten |
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | ab Sommer 2020 |
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Vergütung für Versand und Empfang von eArztbriefen | ab 1. Juli 2020 |
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Telematikinfrastruktur – die nächsten Meilensteine
Seit zwei Jahren ist die Telematikinfrastruktur (TI) in den Praxen im produktiven Betrieb. Ärzte und Psychotherapeuten prüfen bisher im Rahmen des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) online und in Echtzeit die Gültigkeit der Adressdaten und des Versichertenverhältnisses des Patienten.
Seit dem 1. Juli 2020 werden nun die nächsten Schritte und Anwendungen umgesetzt. Dabei handelt es sich sowohl um Anwendungen, bei denen Daten auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) geschrieben werden müssen (eMedikationsplan/Notfalldatenmanagement), als auch um die Einführung des sektorenübergreifenden Kommunikationsdienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Für das Jahr 2020 kann KIM noch freiwillig genutzt werden. Primär werden damit E-Mails geschrieben und eArztbriefe verschickt.
Qualifizierte elektronische Signatur
Um die neuen Anwendungen nutzen zu können, werden neben den Anpassungen im Praxisverwaltungs-system die bisherigen Konnektoren mit einem Update in eHealth-Konnektoren umgewandelt. Ärzte und Psychotherapeuten benötigen für die digitale Signatur einen elektronischen Heilberufeausweis. Erst der eHealth-Konnektor und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglichen die Unterschrift von Dokumenten und Datensätzen. So kann z.B. der elektronische Arztbrief rechtssicher unterschrieben werden sowie die Sammelerklärung der KVSH. Die qualifizierte, elektronische Unterschrift wird zukünftig die händische Unterschrift ersetzen bzw. ablösen.
Finanzierungsübersicht
Vor dem Hintergrund der Einführung von KIM und der Vergütung von eArztbriefen sind bereits EBM-Änderungen im Bereich der Porto/Fax-Vergütung zum 1. Juli 2020 getroffen worden. Näheres finden Sie unter www.kvsh.de/praxis/praxisfuehrung/newsletter. Für das Update der Konnektoren und die Einführung der neuen Anwendungen wurden zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen feste Pauschalen vereinbart. Die Praxen haben Anspruch auf die Erstattung der Kosten
und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die benötigten Komponenten für Notfalldatenmanagement (NFDM) und/oder eMedikationsplan (eMP) vorhalten und anwenden können. Die Praxen müssen dies gegenüber der KVSH im Onlineportal unter www.ekvsh.de nachweisen. Die Onlineportalfunktion wird Ihnen ab September 2020 zur Verfügung stehen.
Pauschalen auf einen Blick
Komponente | Pauschale |
Konnektor-Update sowie NFDM-/eMP-Updates für das PVS | 530 Euro einmalig |
Zusätzliches Kartenterminal (kann für NFDM und eMP genutzt werden) | 535 Euro je Kartenterminal / Anspruch: ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle |
Zusatzpauschale NFDM/eMP | 60 Euro je angefangene 625 Betriebsstättenfälle, befristet bis 30. September 2020 |
Zuschlag Betriebskosten auf die bereits im Rahmen der TI-Erstausstattung gezahlten Betriebskosten | 4,50 je Quartal |
eHBA Generation 2.0 | 11,63 Euro je Quartal |
Einrichtung eines KIM-Dienstes | 100 Euro einmalig |
Betriebskostenpauschale KIM-Dienst | 23,40 Euro je Quartal |
Elektronischer Heilberufeausweis für die qualifizierte elektronische Signatur
Zukünftig stehen neben dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) weitere TI-Anwendungen zur Verfügung. So starten in diesem Jahr Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und der Kommunikationsdienst KIM. Die KVSH und die KBV werden dazu weitere Informationen veröffentlichen.
Voraussetzung für die Nutzung dieser Dienste ist ein Softwareupdate des bisherigen Konnektors auf den sogenannten eHealth-Konnektor. Nach diesem Update ist Ihre Praxis in der Lage, qualifizierte digitale Unterschriften (Signaturen) zu erzeugen. Elektronische Briefe (eArztbriefe) und ab 2021 auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und später das elektronische Rezept (eRezept) können so digital unterschrieben und anschließend online verschickt werden. Wichtiger Baustein neben dem eHealth-Konnektor ist der elektronische Heilberufeausweis (eHBA). Nur mit einem eHBA der Generation 2.0 und dem eHealth-Konnektor ist die digitale Unterschrift möglich.
Was ist der eHBA?
Mit dem elektronischen Heilberufeausweis kann sich der Träger der jeweiligen Berufsgruppe ausweisen.
Zu den Heilberufen gehören beispielsweise Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Der eHBA für die Berufsgruppe der Ärzte wird auch als eArztausweis bezeichnet. Benötigt wird dieser für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach § 291a Abs. 5 SGB V und um sich in der digitalen Welt zu authentifizieren. Diese zwei Funktionen sind notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein späterer Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf.
Wo bekomme ich den eHBA?
Herausgeber des eHBA und bestätigende Stelle des Attributs „Arzt“ ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Auf der Internetseite der Ärztekammer Schleswig-Holstein finden Sie weiterführende Informationen, Ansprechpartner zur Beantragung und auch die entsprechenden Anträge und Informationen der jeweiligen Anbieter für den eHBA.
Was muss ich tun, wenn ich bereits einen eHBA einer vorherigen Version besitze?
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) auf und erkundigen Sie sich, ob ein Austausch in eine G2 Karte möglich ist.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Über das Ärztekammerinformationssystem (AKIS) auf der Homepage der Ärztekammer Schleswig-Holstein finden Sie im Bereich Konto/Arztausweis/eHBA die Möglichkeit der Vorbefüllung mit Ihren im System hinterlegten Daten. Durch die Vorbefüllung erhalten Sie die Telematik-ID, die automatisch durch das System erzeugt wird. Bitte während der Datenschutzerklärung auf der Seite des Vertrauensdiensteanbieters keine neue Telematik-ID anfordern (Stand Juni 2020).
Nach Ausdruck aller Unterlagen gehen Sie zum Postident mit Ihrem Ausweis, den Sie zuvor im Antrag angegeben haben. Für die weitere Bearbeitung treten nur Ihre zuständige Ärztekammer und der Vertrauensdiensteanbieter mit Ihnen in Kontakt. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird Ihnen der eHBA zur Freischaltung zugesandt. Die Freischaltung geschieht durch Sie nach Anweisung.
Vergütung für eArztbriefe
Die Vergütung für den Versand und Empfang der elektronischen Arztbriefe (eArztbriefe) ist in der Anlage 8 zur TI- Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 Bundesmantelvertrag-Ärzte) geregelt. Je über einen Kim-Dienst versendetem eArztbrief kann die Pauschale 86900 (0,28 Euro), je empfangenem eArztbrief die Pauschale 86901 (0,27 Euro) abgerechnet werden. Für diese Pauschalen gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Arzt im Quartal. Hinzu kommt eine neue Strukturförderpauschale nach der GOP 01660,
die für jeden versendeten eArztbrief ohne eine Höchstwertbegrenzung abgerechnet werden kann. Sie ist vorerst befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2023 in den EBM aufgenommen worden und wird extrabudgetär vergütet.
GOP | Bezeichnung der Leistung (Kurzlegende) | Bewertung |
01660 | Zuschlag zur eArztbrief-Versandpauschale | 1 Punkt |