DMP: Ausnahmeregelung für Schulungen und Dokumentationen wegen der COVID-19-Pandemie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 27.03.2020 eine Ausnahmeregelung in die DMP-Anforderungen-Richtlinie aufgenommen.

08.04.2020

Die DMP-Dokumentationspflicht und die Verpflichtung der Versicherten zur Teilnahme an empfohlenen Schulungen werden für das erste bis dritte Quartal 2020 ausgesetzt, wodurch verpasste Schulungen und nicht erfolgte Untersuchungs-Dokumentationen die DMP-Teilnahme nicht beenden können.

Damit soll vermieden werden, dass in DMP eingeschriebene Patientinnen und Patienten, die zu den besonderen Risikogruppen zählen, zur Teilnahme an Präsenzschulungen und persönlichen Untersuchungen verpflichtet werden.

Gleichwohl können und sollen weiterhin Dokumentationen und Schulungen erfolgen, unter Berücksichtigung des individuellen Risikos und der Notwendigkeit. Sollten Sie eine Dokumentation erstellen und eine Schulung ist aus gegebenem Anlass nicht möglich, tragen Sie bitte im Feld "Empfohlene Schulung(en) wahrgenommen" die Angabe "war aktuell nicht möglich" ein.

Aus den vorliegenden Gründen ist auch das Reminding der Datenstelle DAVASO vorübergehend ausgesetzt.

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