eAbwesenheitsmeldung

Die KVSH bittet Sie alle, bis spätestens zum 14. Dezember 2022 im ekvsh-Portal anzugeben, ob Ihre Praxis in der letzten Dezember- und/oder in der ersten Januarwoche Urlaub machen wird.

08.12.2022

Sofern Sie nur an einzelnen Tagen nicht erreichbar sind, tragen Sie bitte auch diese einzelnen Tage ein.

Die Meldung ist von jedem Praxis- oder Arztaccount möglich.

Ihre aktive Mithilfe ist angesichts der sich weiter ausbreitenden Infektwelle mit Viren aller Art extrem wichtig, damit die Leitstelle einen Überblick hat, welche Praxen grundsätzlich erreichbar sind. Die KVSH erweitert die Notdienstzeiten und hält auch rund um die Uhr einen ärztlichen, telefonisch beratenden Hintergrund-dienst bereit, so dass den geöffneten Praxen auch nur Patienten zugewiesen werden, für die eine Untersuchungsnotwendigkeit besteht.

Wir hoffen und setzen auf Ihre lokale und persönliche Zusammenarbeit und Solidarität, um auch diese Infektwelle zu bewältigen.

Herzlichen Dank
Ihre KVSH

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