Beendigung KVProtect-Webshop
Am 25. November 2021 endete die epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz.
Am 25. November 2021 endete die epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz. Dies bedeutet, dass gemäß § 105 Abs. 3 SGB V die Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung während des Bestehens der epidemischen Lage zum 31.03. auslaufen und nicht mehr den Kostenträgern in Rechnung gestellt werden können.
Auch wenn die KVSH – insbesondere unter Beachtung aktueller COVID-19-Infektionzahlen – eine Fortführung von KV Protect für die niedergelassenen Praxen befürworten würde, besteht mit Ablauf des 31.03.2022 gegenüber den Kostenträgern kein Finanzierungsanspruch mehr. Wir möchten daher zum Räumen unseres Lagers allen Praxen nochmals die Möglichkeit geben, im gewohnten 14-tägigen Rhythmus bis Samstag, den 30.04.2022, die vorhandenen Artikel zu bestellen. Daran anschließend gibt es ggf. noch ein Verteilen der restlichen Materialien bevor KVProtect geschlossen wird.
Momentan sind ausreichend FFP2-Masken, OP-Masken und Schnelltests im Lager. Es kann dennoch dazu kommen, dass nicht mehr alle Artikel in vollem Umfang vorgehalten werden können. Sofern ein Artikel nicht mehr verfügbar ist, wird Ihnen dieser nicht mehr im Portal angezeigt.
Gerne möchten wir Sie um folgende wichtige Punkte bei der Anlieferung bitten:
- Eintragung Ihrer Abwesenheitszeiten (z. B. Ostern/Ferien/Himmelfahrt) im eKVSH-Portal. Die Angaben werden von der Spedition berücksichtigt.
- Falls Sie nicht anwesend sein sollten, benennen Sie bitte einen Vertreter oder teilen Sie uns einen geeigneten Ablageort mit.
- Die o. g. Angaben sind zwingend in Ihren KVProtect-Lieferdaten (Ablageort oder Vermerk) zu hinterlegen und zu speichern. Eine nachträgliche Änderung bei offenen Bestellungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Eine Anleitung finden Sie auf der Startseite des eKVSH-Portals.
Aufgrund des zu erwartenden erhöhten Bestellaufkommens können die im System angegebenen Lieferzeiten von 3 bis 4 Tagen nicht eingehalten werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Auslieferungen bis in den Mai hineinreichen. Wir bitten Sie daher, von Anfragen dieser Art abzusehen. Auch Retouren oder Reklamationen können ab sofort nicht mehr entgegengenommen und bearbeitet werden.
Wichtige Hinweise zu den aktuell verwendeten Antigenschnelltests
Seit Kurzem erhalten Sie über KVProtect Antigen-Schnelltests, welche aus zwei Komponenten bestehen.
Das eigentliche Testkit beinhaltet keine Abstrichtupfer, weshalb Ihnen diese gesondert zur Verfügung gestellt werden. Die Abstrichtupfer erhalten Sie in einer separaten, silbernen Verpackungseinheit zu je 50 Stück. Die dort enthaltene Amies-Lösung findet im Rahmen der Antigen-Testung keine Anwendung. Bitte verwenden Sie für den Schnelltest ausschließlich die Pufferlösungen aus dem Testkit.
Eine ausführliche sowie Kurz-Anleitung zum Inhalt und Umgang mit dem Schnelltest finden Sie unter den „Weitergehenden Produktinformationen“ in KVProtect sowie auf der Startseite des eKVSH-Portals unter der Rubrik „Wichtige Hinweise zu Ihren KVProtect-Bestellungen“.
Maskenpflicht in den Arztpraxen?
Grundsätzlich haben Arztpraxen gegenüber ihrem Praxispersonal im Rahmen des Arbeitsschutzes aber auch gegenüber ihren Patientinnen und Patienten eine Fürsorgepflicht.
Unter Zugrundelegung des jeweiligen Hygienekonzepts ist es den Praxen daher unbenommen, in Ausübung ihres Hausrechts das grundsätzliche Tragen einer Schutzmaske anzuordnen um Mitarbeiter und andere Patienten vor Infektionen zu schützen. Angesichts der aktuellen Corona-Infektionslage empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein den Arztpraxen, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beizubehalten.