eRezept-Rollout

Nachdem die Testphase der gematik für das eRezept nach nun 30.000 abgerechneten elektronischen Verordnungen bundesweit erfolgreich beendet wurde, beginnt nun die stufenweise Einführung in den Realbetrieb.

15.07.2022

Die Einführung beginnt ab 1. September 2022 in den KV-Bereichen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Weitere KV-Bereiche werden in den Folgemonaten folgen.

Was sind die Vorteile des eRezepts für Praxen?

Die digitale Übermittlung der Rezeptdaten an den Patienten oder (bei im PVS dokumentierten Einverständnis des Patienten) an die Apotheke wird die Abläufe in den Praxen vereinfachen und beschleunigen. Nachbestellungen können als Stapel signiert und, sofern der Arzt es bestätigt, ohne Patientenkontakt übermittelt werden. KVSH und KVWL analysieren die Rezeptprozesse in den Praxen und legen mit gematik und BMG die Übermittlungsprozesse der ersten Rollout-Phase fest.

Bin ich verpflichtet, ab 01.09.2022 eRezepte auszustellen?

Nein. Die Einführung erfolgt nicht nur bundesweit mit Hilfe eines Stufenplans, sondern auch innerhalb von Schleswig-Holstein stufenweise. Es hängt von Ihrer technischen Ausstattung und Schulung ab, ab wann Sie eRezepte ausstellen können. Dazu bietet die KVSH Unterstützung. Alle Apotheken in SH werden spätestens ab dem 1. September 2022 eRezepte annehmen und verarbeiten können.

Welchen Support bietet die KVSH?

Der Prozess der Ausstellung des eRezeptes unterscheidet sich je nach PVS-System. Die KVSH bietet Ärzten und MFA im August Videokonferenzen mit ihrem Softwarehaus an. Die Termine teilen wir Ihnen gesondert mit. In Phase 1 beginnen wir den Support mit folgenden Praxisverwaltungssystemen (PVS):

  • Praxis-Programm von MediSoftware
  • Medistar von CGM
  • T2med von T2med

Unser Fokus liegt vorerst auf den ca. 1.100 Praxen mit diesen Systemen, um KV-seitig und auch von Seiten der Softwarehäuser einen optimalen Service zu bieten. Im Nachgang werden dann weitere Informationsveranstaltungen mit weiteren Softwarehäusern erfolgen. Selbstverständlich kann jede Praxis mit jedem anderen PVS-System auch bereits jetzt auf das eRezept umstellen, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben und die Abläufe dazu bekannt sind. Fragen zum eRezept beantwortet die KVSH unter erezept@kvsh.de, bitte warten Sie aber zunächst die Schulungen im August ab.

Welche Ausstattung ist für das eRezept erforderlich?

Ihr PVS-System bietet diese Funktion, wenn Ihre Praxis mit dem aktuellen Konnektortyp (PTV4+) und allen aktuellen Modulen ausgestattet ist.

Wie kann ich testen, ob das eRezept funktioniert?

Eine Checkliste steht Ihnen unter https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Dokumente/gematik_Checkliste_e_Rezept_Arztpraxen.pdf zur Verfügung, mit der Sie selbst abprüfen können, ob Ihre Praxis technisch eRezept-ready ist. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr eHBA aktiviert und der Code dazu bekannt ist. Jeder Arzt einer Praxis benötigt einen persönlichen eHBA.

eRezepte können voll digital oder als Ausdruck erstellt werden. Der zeitsparende Mehrwert entsteht nur bei einer volldigitalen Lösung. Sofern Sie den Weg des eRezept-Weges als Ausdruck nachvollziehen wollen, steht Ihnen unter https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Dokumente/gematik_E-Rezept_MFA_Kurz_Erklaert_web_20220630.pdf eine Anleitung zur Verfügung.

Den vollständig digitalisierten Weg können Sie mit dem Musterpatienten Max TK-Mustermann der Techniker Krankenkasse mit folgenden Daten testen. 

IK der TK

101575519

Straße

Bramfelder Str. 140

Versichertennummer

T555558879

PLZ

22305

Vorname

Max

Ort

Hamburg

Nachname

TK-Mustermann

Versichertenstatus

1

Geburtsdatum

01.01.1995

 

 

Wie erkläre ich mich bei der KV eRezept ready?

Sie sollten erfolgreich mindestens 20 eRezepte volldigital ausgestellt und an den Patienten oder die von ihm genannte Apotheke übermittelt haben, um sich in der technischen und organisatorischen Ausführung der Prozedur sicher zu sein. Testen Sie auch, ob Ihre Drucker (Mindestauflösung = 300 dpi) eingestellt sind und ein eRezept fehlerfrei ausdrucken können. Setzen Sie dann im eKVSH-Portal einen Haken unter „Telematik-Infrastruktur (TI)“ – „Erstattung der Pauschalen für Notfalldatenmanagement/EMP, KIM, ePA und eRezept“. Hierüber lösen Sie dann die Finanzierung für die eRezept-Anwendung aus. Die Finanzierung wird auch gewährt, wenn Sie ausschließlich Ausdrucke des eRezepts erstellen, obwohl sich so kaum ein Mehrwert für die Praxis erreichen lässt.

Wofür kann ich eRezepte ausstellen?

eRezepte können vorerst nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV (bisheriges rosa Rezept) ausgestellt werden. Ob Sie apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über das eRezept verschreiben können, hängt von Ihrem Praxisverwaltungssystem ab. Alle anderen Rezepte und Verordnungen sind noch nicht digital möglich.

Die KVSH wird die Praxen kontinuierlich zum eRezept informieren. Die eRezept-Informationen gehen auch den Geschäftsführungen der zertifizierten Praxisnetze in Schleswig-Holstein zu, um deren Unterstützung wir bitten.

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