E-Rezept: Checkliste

Wie im Newsletter vom 5. September 2022 angekündigt, bietet die KVSH für Sie und Ihre MFA weiterhin Videokonferenzen mit Ihren jeweiligen Softwarehäusern an.

26.09.2022

Außerdem stellen wir Ihnen für Ihre Patientinnen und Patienten eine Basisinformation zum E-Rezept zur möglichen Auslage in Ihrer Praxis bereit. Einzelne Krankenkassen bieten jetzt Beratungen für ihre Versicherten zum E-Rezept in ihren Geschäftsstellen an und helfen bei der Authentifizierung zur gematik-E-Rezept-App.

Heute bitten wir Sie zur weiteren Vorbereitung der E-Rezept-Nutzung die „Checkliste für Arztpraxen zur Nutzung des E-Rezeptes“ im eKVSH-Portal aufzurufen und diese auszufüllen. Diese Checkliste soll uns helfen, eine Übersicht über die aktuelle Situation in den Praxen zu erhalten. Sofern Sie der Weitergabe der Informationen an Ihr Softwarehaus zustimmen, können wir die übermittelten Informationen an Ihr Softwarehaus weitergeben und so eine pro-aktive Unterstützung für die Umsetzung des E-Rezeptes (und ggf. auch Ihren Konnektortausch) beantragen. Einige Praxisverwaltungssysteme haben ihre Unterstützung entsprechend zugesichert.

Gerne würden wir auch Ihren Praxisnamen und Vertragsarztsitz an die Apothekerkammer und den Apothekerverband weitergeben, so dass die Apotheken in Ihrer Region informiert werden, dass nun vermehrt E-Rezepte zu erwarten sind. Der Übermittlung der Daten können Sie in der Checkliste ebenfalls zustimmen.

Die Checkliste finden Sie im eKVSH-Portal unter dem Menüpunkt „Telematik-Infrastruktur (TI)“. Wenn Sie in der Checkliste angeben, dass Sie grundsätzlich das E-Rezept nutzen möchten, können Sie weitere Informationen eingeben. Sie können die Checkliste mit „Speichern“ zwischenspeichern und nachträglich noch Änderungen vornehmen. Sobald Sie die Checkliste „Abgeben“, werden wir Ihre Daten weiterverarbeiten.

Wenn Sie Fragen zum E-Rezept haben, kontaktieren Sie uns gern unter erezept@kvsh.de.

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