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eRezept-Einlösung in der Apotheke mit eGK - Neue Pauschalen für die Telematikinfrastruktur

04.07.2023

eRezept-Einlösung in der Apotheke mit eGK

Wie in unserem Newsletter vom 16. Mai 2023 angekündigt, wird es für das elektronische Rezept (eRezept) einen zusätzlichen Einlöseweg mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geben. Diese Möglichkeit ist seit dem 1. Juli 2023 verfügbar, steht aber noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Damit die Apotheken das eRezept über die eGK abrufen können, ist ein Update der Apothekensysteme erforderlich. Etwa die Hälfte der Apotheken ist schon bereit, die andere Hälfte wird das Update im Laufe der nächsten zwei Monate bis zum 31. August 2023 erhalten. Bei Ihnen in der Arztpraxis ist kein Update für die Einbindung der eGK in die eRezept-Fachanwendung notwendig.

Wie funktioniert die Übertragung des eRezeptes mittels eGK?

Sie stellen das eRezept in Ihrer Praxis für den Patienten aus. Das eRezept wird über Ihre Telematikinfrastruktur auf dem eRezept-Fachdienst und nicht, wie in der Presse berichtet, auf der eGK gespeichert. Der Patient geht in die Apotheke und lässt seine eGK dort einlesen. Über die eGK als „Schlüssel“ kann die Apotheke das gespeicherte eRezept des Patienten vom eRezept-Fachdienst abrufen. Bei der Übertragung des eRezeptes an den Fachdienst muss die eGK des Patienten nicht in der Praxis gesteckt sein.

Wie können Sie sich vorbereiten?

Das eRezept wird zum 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt. Wir empfehlen Ihnen die nächsten sechs Monate zu nutzen, um sich mit dem eRezept und auch der benötigten Komfortsignatur auseinander zu setzen. Die Benutzerfreundlichkeit des eRezeptes in Ihrem Praxisverwaltungssystem können Sie anhand eines Ampelsystems, dem gematik TI-Score unter www.ti-score.de/e-rezept/praxen entnehmen. Im Zweifelsfall oder bei Problemen sprechen Sie mit Ihrem Systemhaus. Tauschen Sie sich außerdem mit den Apotheken in Ihrem Umkreis aus, um zu testen, ob die eRezepte dort bereits mit der eGK eingelöst werden können.

Haben Sie bereits erste Erfahrungen mit dem eRezept gemacht? Dann nehmen Sie gern an der Umfrage der gematik unter www.ti-score.de/ihr-feedback teil.

Wie unterstützen wir Sie?

Ab dem 12. Juli 2023 werden wir Ihnen jeden zweiten Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr eine Sprechstunde zum eRezept anbieten. Nach einer kurzen Einführung in das Thema eRezept haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen zu stellen. Bitte melden Sie sich vorab unter www.kvsh.de/termine zur Sprechstunde an. Über weitere Veranstaltungen zum eRezept werden wir Sie separat informieren.

Neue Pauschalen für die Telematikinfrastruktur

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten. Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt.

Eine vollständige TI-Anbindung besteht, wenn eine Praxis über einen Konnektor (auch im Rechenzentrum), ein eHealth-Kartenterminal, einen Praxisausweis (SMC-B) und elektronischen Heilberufsausweis oder elektronischen Psychotherapeutenausweis (eHBA) verfügt. Sofern eine vollständige Anbindung an die Telematikinfrastruktur besteht, werden die Pauschalen entsprechend ausgezahlt.

Praxen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 einen Konnektortausch hatten, erhalten für 30 Monate nach dem Konnektortausch eine reduzierte Pauschale:

Praxis mit bis zu 3* Ärzten

Praxis mit > 3* bis <= 6* Ärzten

Praxis mit > 6* Ärzten

199,45 Euro / Monat**

242,78 Euro / Monat**

282,23 Euro / Monat**

Praxen, die sich zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 an die TI angeschlossen haben, erhalten für 30 Monate nach der Grundausstattung eine reduzierte Pauschale:

Praxis mit bis zu 3* Ärzten

Praxis mit > 3* bis <= 6* Ärzten

Praxis mit > 6* Ärzten

131,67 Euro / Monat**

143,29 Euro / Monat**

151,04 Euro / Monat**

Alle weiteren Praxen und die o.g. Praxen ab dem 31. Monat nach Grundausstattung bzw. Konnektortausch erhalten eine monatliche TI‐Pauschale für Praxen mit TI‐Anschluss und allen aktuellen Anwendungen:

Praxis mit bis zu 3* Ärzten

Praxis mit > 3* bis <= 6* Ärzten

Praxis mit > 6* Ärzten

237,78 Euro / Monat**

282,78 Euro / Monat**

323,90 Euro / Monat**

*kumuliertes Vollzeitäquivalent, ** Pauschalen werden vierteljährlich ausgezahlt

Die Pauschalen werden bei einer fehlenden TI-Fachanwendung um 50 Prozent gekürzt. Bei zwei fehlenden TI-Fachanwendungen erhalten Sie gemäß neuer Finanzierung keine Pauschalen ausgezahlt.

Zu den notwendigen TI-Fachanwendungen gehören das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP), die elektronische Patientenakte (ePA), Kommunikation im Medizinwesen (KIM), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), der elektronische Arztbrief und die elektronische Verordnung (eRezept). Diese Fachanwendungen sind für alle Fachgruppen verpflichtend. Ausnahmen für Fachgruppen ohne Patientenkontakte sind möglich.

Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Einmalpauschalen nur noch für das Quartal 2/2023 ausgezahlt werden können. Die Einmalpauschalen für TI-Fachanwendungen, die bei Ihnen bereits vor dem 1. Juli 2023 betriebsbereit waren, müssen bis zum 28. Juli 2023 im eKVSH-Portal unter „Telematik-Infrastruktur“ abgerufen werden. Für Konnektoren, die aufgrund eines auslaufenden Zertifikates vor dem 1. Juli 2023 getauscht wurden, erhalten Sie noch eine Einmalpauschale, sofern diese bis zum 31. August 2023 bei uns beantragt wurde.

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