Verbindliche E-Mail-Adresse im eKVSH-Portal eintragen
Wie wir Ihnen bereits in zwei Newslettern und im Nordlicht mitgeteilt haben, wird die KVSH ihre Newsletter ab dem 30. November 2023 ausschließlich per E-Mail an ihre Mitglieder versenden.
Der nicht mehr zeitgemäße und teure Fax- und Postversand entfällt. Es fehlt uns von einer Reihe von Praxen noch die verbindliche E-Mail-Adresse. Bitte tragen Sie diese umgehend im eKVSH-Portal ein.
Im Mitgliederbereich des eKVSH-Portals (www.ekvsh.de) geben Sie dazu einfach unter dem Menüpunkt „Service“ - „Verwaltung E-Mail-Adressen“ die E-Mail-Adresse ein, an die die KVSH-Newsletter gesendet werden sollen. Sie können dort auch mehrere E-Mail-Adressen hinterlegen. Jede Adresse wird über den Versand eines Codes von uns verifiziert. Bitte tragen Sie dort auch eine aktuelle E-Mail-Adresse ein, wenn Sie der KVSH bereits in der Vergangenheit in anderem Zusammenhang eine E-Mail-Adresse gemeldet haben sollten, z.B. bei Ihrer Zulassung. Für den Newsletterversand verwenden wir ausschließlich die E-Mail-Adressen, die für diesen Zweck verbindlich im eKVSH-Portal hinterlegt wurden.
Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hatte in ihrer Juni-Sitzung die Satzung dahingehend erweitert, dass Rundschreiben auch elektronisch versandt werden können und die Mitglieder der KVSH verpflichtet sind, eine geschäftliche E-Mail-Adresse zum Zwecke der digitalen Korrespondenz anzugeben. So wird nicht nur die Umwelt geschont und sehr viel Geld für Papier und Porto eingespart, sondern Sie erhalten die KVSH-Newsletter künftig auch deutlich schneller und unkomplizierter.
Allen Nicht-Mitgliedern ohne Zugang zum eKVSH-Portal bieten wir den Service an, die KVSH-Newsletter über unsere Website zu abonnieren. Sie werden dann automatisch per E-Mail informiert, sobald ein neuer Newsletter auf der Website der KVSH veröffentlicht wird. Registrierung unter https://www.kvsh.de/newsletter-abonnement