Fehlender Honorarabschluss für 2023

Trotz intensiver Bemühungen haben die Honorarverhandlungen zwischen der KVSH und den Krankenkassen noch nicht zu einem Honorarabschluss für das Jahr 2023 geführt.

28.12.2022

Die Krankenkassen haben bislang keine Zusage über die Fortführung des bisherigen Vergütungsniveaus, insbesondere bezogen auf die extrabudgetären Zuschläge der bisherigen förderungswürdigen Leistungen, nämlich die belegärztliche Geburtshilfe, das Kinder-MRT und die rheumatologische Versorgung (Rheuma-Vertrag), über den Jahreswechsel hinaus getroffen.

Folgende GOPs sind davon betroffen:

  • Kinder-MRT: 90402B
  • Rheuma-Vertrag: 90480A, 90480B, 90480C, 90480D
  • Belegärztliche Geburtshilfe: Zuschlag zur 08411, der von der KVSH zugesetzt wird.

Der Vorstand weist daher darauf hin, dass die endgültige Höhe der Vergütung dieser ab dem 1. Januar 2023 erbrachten Leistungen erst nach einem Honorarabschluss feststeht.

Über den Fortgang der Verhandlungen werden wir Sie zeitnah informieren.

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