Landesregierung fördert barrierefreie Praxiswebsites
Anträge können ab dem 1. Februar gestellt werden.
Ab 2023 können sich hausärztliche und gynäkologische Arztpraxen in Schleswig-Holstein die Entwicklung barrierefreier Websites oder mobiler Anwendungen bezuschussen lassen. Diese Maßnahme wurde neu in die Förderrichtlinie für den Fonds für Barrierefreiheit aufgenommen. Die Landesregierung will damit die Inklusion in der medizinischen Regelversorgung stärken.
Für die Entwicklung barrierefreier Websites und mobiler Anwendungen von Hausarzt- und Frauenarztpraxen stehen insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung. Um eine Förderung bewerben können sich Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die hausärztliche oder gynäkologische Leistungen gem. § 73 SGB V erbringen. Die Praxen können ihre Förderanträge über ein Online-Antragsportal ab dem 1. Februar 2023 und bis zum 01. Mai 2023 einreichen: www.schleswig-holstein.de/barrierefreiheit-antrag
Was bei der Antragsstellung zu beachten ist und welche konkreten Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen, hat die Landesregierung in einem Informationsblatt zusammengefasst. Das finden Sie auf der Website der KVSH unter info-blatt_arztpraxen_foerderung-barrierefreiheit.pdf.
Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge („Windhundprinzip“). Einzelpraxen können eine Höchstfördersumme von 30.000, alle anderen von 40.000 Euro erhalten. Die Arztpraxis muss sich an den Gesamtausgaben mit einem finanziellen Eigenanteil in Höhe von mindestens 30 Prozent beteiligen.
Aus dem Fonds für Barrierefreiheit sind bisher insgesamt 177 Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit mit einem Volumen von rund elf Millionen Euro gefördert worden. Insgesamt stehen etwa 16 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung.