eKVSH-Portal: Vermittlungsportal für HAFA-Fälle gestartet

Seit dem 1. Januar gibt es aufgrund von Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) einen erhöhten Zuschlag für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner, die für ihre Patienten einen dringenden Facharzt-Termin vereinbaren. Fachärzte, die einen Termin bereitstellen, erhalten alle abgerechneten Leistungen in dem Quartal (Arztgruppenfall) extrabudgetär vergütet.

15.03.2023

Unser Angebot – Ein Vermittlungsportal

Die KVSH bietet allen haus- und fachärztlichen Praxen ab sofort im eKVSH-Portal ein digitales Vermittlungsportal für „Hausarzt-Vermittlungsfälle“ (HAFA-Fälle) an. Hausärzte können dort bei Facharzt-praxen verbindliche Termine für HAFA-Fälle digital buchen. Fachärztliche Praxen können gezielt und mit geringem Aufwand Termine für die Buchung durch Hausärzte bereitstellen. Bei der Eingabe gibt es Variationsmöglichkeiten (z. B. Einzeltermine, Terminserien). Außerdem ist es möglich, einen Link zu bereits genutzten Terminvermittlungsportalen zu setzen, wenn dadurch eine Buchungsmöglichkeit für Hausärzte angeboten wird.

Bitte beachten Sie: Da fachärztliche Termine erst ab heute ins eKVSH-Portal eingestellt werden, wird das Angebot an verfügbaren Terminen erst in den nächsten Tagen wachsen. Einige Facharztgruppen haben schon die Möglichkeit, Termine nach Terminarten zu differenzieren (z.B. die Radiologen mit CT oder MRT). Weitere Terminarten für andere Facharztpraxen werden sukzessiv ergänzt.

Termineingabe und -verwaltung durch Ihr Praxisteam möglich

Um den administrativen Aufwand für HAFA-Vermittlungen zu begrenzen, können Sie ihren Praxisteams im eKVSH-Portal den Zugriff auf die Terminvermittlung gewähren, wenn Sie dies nicht ohnehin schon fü die Verwaltung von TSS-Terminen getan haben. Diese Zugangsberechtigung für TSS- und HAFA-Termine umfasst nur Terminregelungen und ermöglicht keinen Zugang zu weiteren Bereichen des eKVSH-Portals.

Wir unterstützen Sie und stellen Handbücher und kurze Erklärvideos zum Umgang mit der neuen Terminvermittlung ins eKVSH-Portal ein. Zu den Regularien des „Hausarzt-Vermittlungsfalls“ nach den Vorgaben des GKV-FinStG beachten Sie bitte außerdem die Newsletter zum „GKV- Finanzstabilisierungs-gesetz“ vom 03.01.2023, zur „Klarstellung zum Hausarztvermittlungsfall“ vom 18.01.2023 sowie die Meldung „Terminvermittlung: Klarstellung zu Fristen“ im Newsletter vom 06.02.2023. Sie finden diese und alle weiteren Newsletter unter www.kvsh.de/praxis/praxisfuehrung/newsletter.

© 2024 KVSH