HVM-Änderungen zum 1. Januar 2024

HVM in Kürze - Restpunktwerte - Förderung von Praxisnetzmitgliedern

29.11.2023

In Kürze
 

Restpunktwert

hausärztlich

mindestens 0,25 Eurocent

fachärztlich

mindestens 0,25 Eurocent, höchstens 0,5 Eurocent

PZV

haus -und fachärztlich

durch Absenkung des Restpunktwerts können die PZV um etwa 3 bis 5 Prozentpunkte angehoben werden.

Mitglieder anerkannter Praxisnetze

erhalten einen Aufschlag auf die PZV in Höhe von 1.000 Punkten.

Budgetierte Leistungen

kinder- und jugendmedizinisch sowie kinder- und jugendpsychiatrisch

Aufschlag auf die Vergütung in Höhe von max. 1.000 Punkten mal Orientierungswert

Restpunktwerte

Die Abgeordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22. November 2023 Änderungen in der Honorarverteilung beschlossen. Weil der Fokus auf die Punktzahlvolumen (PZV) gesetzt werden soll, betragen der hausärztliche und der fachärztliche Restpunktwert nur noch mindestens 0,25 Eurocent. Das sind etwa zwei Prozent des Orientierungswertes. Der fachärztliche Restpunktwert wird zudem auf 0,5 Eurocent begrenzt. Im Gegenzug werden damit die PZV um drei bis fünf Prozentpunkte erhöht.


Förderung von Praxisnetzmitgliedern

Mitglieder in von der KV Schleswig-Holstein anerkannten Praxisnetzen erhalten auf ihre PZV einen Aufschlag in Höhe von max. 1.000 Punkten. Die Vergütung kinder- und jugendmedizinischer Leistungen, die gemäß HVM Teil B, 2., 2.2 (1) weiterhin budgetiert bleiben, wird bis zum Orientierungswert mit höchstens 1.000 Punkten mal dem Orientierungswert gefördert. Dies gilt auch für die kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen gemäß HVM Teil B, 3., 3.2 (2). Für alle Förderungen wird der Versorgungsumfang berücksichtigt.

Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Website unter www.kvsh.de/praxis/rechtsvorschriften/honorarverteilungsmassstab-hvm. Auf Anforderung wird Ihnen der Text in Papierform zur Verfügung gestellt, Telefon: 04551 883 486.

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