HVM-Änderungen zum 1. Januar 2024
HVM in Kürze - Restpunktwerte - Förderung von Praxisnetzmitgliedern
In Kürze
Restpunktwert | hausärztlich | mindestens 0,25 Eurocent |
fachärztlich | mindestens 0,25 Eurocent, höchstens 0,5 Eurocent | |
PZV | haus -und fachärztlich | durch Absenkung des Restpunktwerts können die PZV um etwa 3 bis 5 Prozentpunkte angehoben werden. |
Mitglieder anerkannter Praxisnetze | erhalten einen Aufschlag auf die PZV in Höhe von 1.000 Punkten. | |
Budgetierte Leistungen | kinder- und jugendmedizinisch sowie kinder- und jugendpsychiatrisch | Aufschlag auf die Vergütung in Höhe von max. 1.000 Punkten mal Orientierungswert |
Restpunktwerte
Die Abgeordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22. November 2023 Änderungen in der Honorarverteilung beschlossen. Weil der Fokus auf die Punktzahlvolumen (PZV) gesetzt werden soll, betragen der hausärztliche und der fachärztliche Restpunktwert nur noch mindestens 0,25 Eurocent. Das sind etwa zwei Prozent des Orientierungswertes. Der fachärztliche Restpunktwert wird zudem auf 0,5 Eurocent begrenzt. Im Gegenzug werden damit die PZV um drei bis fünf Prozentpunkte erhöht.
Förderung von Praxisnetzmitgliedern
Mitglieder in von der KV Schleswig-Holstein anerkannten Praxisnetzen erhalten auf ihre PZV einen Aufschlag in Höhe von max. 1.000 Punkten. Die Vergütung kinder- und jugendmedizinischer Leistungen, die gemäß HVM Teil B, 2., 2.2 (1) weiterhin budgetiert bleiben, wird bis zum Orientierungswert mit höchstens 1.000 Punkten mal dem Orientierungswert gefördert. Dies gilt auch für die kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen gemäß HVM Teil B, 3., 3.2 (2). Für alle Förderungen wird der Versorgungsumfang berücksichtigt.
Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Website unter www.kvsh.de/praxis/rechtsvorschriften/honorarverteilungsmassstab-hvm. Auf Anforderung wird Ihnen der Text in Papierform zur Verfügung gestellt, Telefon: 04551 883 486.