Hybrid-DRG
Hybrid-DRG: Klarstellung zu den Leistungsbereichen - Abrechnung Hybrid-DRG-Fallpauschalen aus 2024 - Was ist für 2025 zu beachten – So können Sie über uns weiter abrechnen!
Hybrid-DRG: Klarstellung zu den Leistungsbereichen
Wir haben im Newsletter vom 27. November 2024 über den erweiterten Hybrid-DRG-Leistungskatalog für das Jahr 2025 berichtet. Hierzu möchten wir eine Klarstellung formulieren. Zwei bisher enthaltene Leistungsbereiche (brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie und die osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen) werden nicht mehr Bestandteil sein. Ergänzt wird der Leistungskatalog hingegen um die Lymphknotenbiopsie.
Die Erweiterung der Leistungsbereiche ab 2025 stellt sich somit nach aktuellem Stand wie folgt dar:
- Arthrodese (Versteifung) der Zehengelenke
- Bestimmte Hernienoperationen
- Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe Galle, Leber, Pankreas
- Eingriffe Hoden und Nebenhoden
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Exzision eines Sinus pilonidalis
- Lymphknotenbiopsien
- Ovariektomien
Es handelt sich hierbei um einen dynamischen Prozess und bei den bisher verhandelten Leistungsbereichen um den aktuellen Planungsstand für 2025. Da die Verhandlungsteilnehmer auf Bundesebene diesen bisher noch nicht unterschrieben haben, steht der Leistungskatalog zurzeit noch unter Vorbehalt.
Wichtiger Hinweis: Abrechnung Hybrid-DRG-Fallpauschalen aus 2024
Im Jahr 2024 konnten die Leistungen gemäß der Übergangsregelung der Hybrid-DRG-AV über spezielle Gebührenordnungspositionen im Rahmen der quartalsweisen Honorarabrechnung abgerechnet werden. Ab Januar 2025 ist dies ausschließlich nur noch über das neue Mitgliederportal der KVSH möglich. Dies gilt auch für Nachzügler-Fälle aus dem Jahr 2024.
Aufgrund der auf Bundesebene festgelegten kassenseitigen Annahme- und Zahlungsfristen empfehlen wir dringend, alle Hybrid-DRG-Fälle aus dem Jahr 2024 mit der anstehenden Quartalsabrechnung des 4. Quartals 2024 (Frist 15.01.2025) einzureichen, um Honorarverluste zu vermeiden.
Was ist für 2025 zu beachten – So können Sie über uns weiter abrechnen!
Für die Hybrid-DRG-Abrechnung ab 2025 ist der Abschluss eines gesonderten Vertrags erforderlich, der die KVSH mit der Abrechnung der Hybrid-DRG beauftragt. Zudem wird ein Zugang zum neuen Mitgliederportal der KVSH benötigt. Praxen, die bereits einen Vertrag mit der KVSH für das Jahr 2024 geschlossen hatten, wurden schriftlich darüber informiert, dass dieser zum 31.12.2024 endet. Aus rechtlichen Gründen ist für die Abrechnung ab 2025 der Abschluss eines neuen Vertrags erforderlich. Den ab 2025 geltenden Vertrag finden Sie auf unserer Homepage.
Ihren persönlichen Zugang zum neuen Mitgliederportal können Sie im alten eKVSH-Portal (https://www.ekvsh.de/login.do) unter dem Menüpunkt Neues Mitgliederportal à Anmeldung für das neue Mitgliederportal beantragen. Alternativ können Sie auch das Antragsformular auf der Startseite des neuen Mitgliederportals (https://portal.kvsh.de) herunterladen und es uns per Post oder E-Mail an portal@kvsh.de senden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: Hybrid-DRG@kvsh.de