Impf-Update extra: STIKO-Empfehlung

Die STIKO nimmt im Epidemiologischen Bulletin 39 vom 30.09.2021 (Online-Vorabveröffentlichung) Stellung zur Covid-19-Impfempfehlung.

27.09.2021
  • von Personen mit Immundefizienz
  • zur Simultanimpfung mit Influenza-Impfstoff
  • von Frauen im gebärfähigen Alter, noch ungeimpften Schwangeren und noch ungeimpften Stillenden
  • zu Personen, die im Ausland mit nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden

Personen mit Immundefizienz

Nach der Covid-19-Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff soll eine zusätzliche Auffrischungsimpfung nach 6 Monaten angeboten werden. Personen, die eine erste Dosis mit einem Vektorimpfstoff erhalten haben, sollen als weitere Impfung einen mRNA-Impfstoff im Abstand von mindestens 4 Wochen erhalten. Eine serologische Antikörperbestimmung wird nicht grundsätzlich empfohlen, da der Wert nicht bekannt ist, ab dem man auf eine dritte Dosis verzichten würde und zudem gegen eine weitere Impfung keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Bei schwer immundefizienten Personen (Organtransplantierte, Krebspatienten unter antineoplastischer Therapie) mit erwartbar stark verminderter Immunantwort kann bereits 4 Wochen nach der Zweitimpfung eine dritte Dosis verabreicht werden. Individuell ist zu entscheiden, ob eine weitere Boosterung nach weiteren 6 Monaten geschieht. Bei diesen Personen kann eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das Spike-Protein frühestens vier Wochen jeweils nach der Zweit- und Drittimpfung erfolgen. Die Kontaktpersonen schwer immundefizienter Personen sollten grundimmunisiert sein.

Simultanimpfung mit Influenza-Impfstoff (Koadministration)

Die Datenlage ist ausreichend für eine Empfehlung ohne Mindestabstand. Die Injektionen sollen an unterschiedlichen Gliedmaßen vorgenommen werden. Impfreaktionen sind leicht häufiger als bei alleinigen Impfungen. Mit der Influenza-Impfung sollte möglichst im Oktober begonnen werden.

Frauen im gebärfähigen Alter, Schwangere und Stillende

Die STIKO empfiehlt dringend allen Frauen im gebärfähigen Alter die Impfung gegen Covid-19. Noch ungeimpfte Schwangere können ab dem 2. Trimenon eine Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Wenn die Schwangerschaft erst nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, soll die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon vorgenommen werden. Ungeimpfte Stillende können eine Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.

Im Nicht-EU-Ausland geimpfte Personen

Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erreichen. Die neue Impfserie soll in einem Abstand von mindestens 28 Tagen zur Vorimpfung begonnen werden.


Die STIKO arbeitet derzeit die Evidenz für eine Auffrischungsimpfung anderer Bevölkerungsgruppen auf. Sie wird dazu in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen.

Sie finden das Epidemiologische Bulletin 39 unter www.kvsh.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Praxis/Praxisfuehrung/Coronavirus/STIKO_Bulletin_39.pdf

Korrekturmitteilung

Im 25. ImpfUpdate vom 24.09.2021 hat sich unter dem Stichwort „Grippe-Impfstoffe“ ein Fehler eingeschlichen: In der Saison 21/22 können bei Personen > 60 Jahre sowohl Standard- als auch Hochdosisimpfstoffe eingesetzt werden. Erst für die Saison 22/23 gelten die neuen GBA-Richtlinien. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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