Impfen in Arztpraxen

Bis gestern Abend waren wir auf der Zielgeraden, was das Impfen in den Arztpraxen angeht. Eine Regelung, wie wir in Schleswig-Holstein den Start für das Impfen in der breiten Fläche ab Anfang April organisieren können, stand kurz vor der Realisierung und wurde dem hausärztlichen Fachausschuss vorgestellt.

11.03.2021

Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von gestern Abend bringt dieses Vorhaben aber sehr ins Wanken, weil die zu verimpfende Menge niedrig bleibt und der Verteilweg in unvorhersehbarer Weise auf den Großhandel gelegt wird. Außerdem kann man – ohne ins Detail zu gehen – dem Beschluss einen gewissen Vorrang für Impfzentren anmerken. Eine endgültige Einschätzung wird darüber hinaus erst Mittwoch möglich sein, weil wir einen Einfluss von Entscheidungen der Runde der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin auf das Procedere für wahrscheinlich halten. Der Prozess ist stark und übermäßig politisiert.

Es kann daher sowohl Mitte April zu einem Bezug vom Impfdosen im Rahmen eines annähernd „normalen“ Bestellverfahrens über die Apotheken kommen, dann wäre unter anderem keine gesonderte Anmeldung bei der KVSH notwendig. Ebenso ist es nach wie vor denkbar, dass es Anfang April zu einem Sonderweg der Distribution in Schleswig-Holstein kommt, der für die Praxen eine höhere Planbarkeit einer Belieferung bieten kann. In diesem Falle würde allerdings gegebenenfalls ein Vertragsbeitritt zu der Handhabung in unserem Bundesland notwendig werden.

Beiden Varianten ist gemeinsam, dass es eine Impfung in den Praxen im April geben wird. Die Form der Entscheidung liegt nicht bei der KVSH und auch nur bedingt beim Land. Wir bitten Sie daher, für einige Tage von Nachfragen zum Procedere abzusehen, weil diese niemand beantworten kann. Bitte stehen Sie öffentlichen Verlautbarungen zu der Frage mit der gebotenen Vorsicht gegenüber, weil viele ein missverständliches Bild zeichnen. Wir werden Sie umgehend informieren, wenn wir Valides zu vermelden haben.

 

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