Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Ergänzung zum Newsletter vom 7. März 2022

Seitens des Gesundheitsministeriums des Landes erreichen die KVSH am heutigen Tage folgende Ergänzungsinformationen.

09.03.2022

Bitte geben Sie Ihre Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht über den Onlinedienst „COVID-19 Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ im Serviceportal Schleswig-Holstein ab. Das Serviceportal erreichen Sie unter: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/.

Zur Nutzung des Dienstes benötigen Sie ein „Nutzerkonto für Unternehmen“. Bitte erstellen Sie dieses Konto möglichst umgehend, damit noch genügend Zeit für Fehlerbehebungen bleibt, falls Sie Probleme bei der Einrichtung haben sollten. Bitte beachten Sie die Anleitung zur Erstellung des Nutzerkontos, die wir unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-einrichtungsbezogene-impfpflicht für Sie bereitgestellt haben.

Sobald Sie Ihr Nutzerkonto eingerichtet und mit dem Dienst verbunden haben, können Sie den Onlinedienst entweder über die Suchfunktion finden oder Sie nutzen folgenden direkten Link: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry?id=AFM_eImpf&location=010020000000

Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung haben die von Ihnen gemeldeten Personen ein Anrecht auf Information über die Verarbeitung ihrer Daten. Bitte nutzen Sie dazu den Text, den Sie unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-einrichtungsbezogene-impfpflicht finden und machen Sie ihn den Personen zugänglich.

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