Konkretere Information zur KV-seitig organisierten „Impfwarteliste“

Wie in unserem Newsletter vom 14. Mai bereits angekündigt, haben wir heute für die zunächst etwa 125 teilnehmenden Praxen und rund 20.000 Plätze unsere „Praxisimpfliste Schleswig-Holstein“ unter www.praxisimpfliste-sh.de freigeschaltet.

19.05.2021

Auf dieser können sich Impfwillige auf einer praxisbezogenen Warteliste eintragen. Dies eröffnet allen Praxen die (alleinige oder parallele) Möglichkeit, anfragende Impfinteressenten auf dieses Portal zu verweisen, um den Tresen zu entlasten. Dies wird insbesondere für die Zeit nach dem 7. Juni vorteilhaft, weil mit Wegfall der Priorisierung ein nochmals erhöhter Nachfragebedarf nach Corona-Schutzimpfungen entstehen dürfte. Die jetzige Konzentration des Portals auf den Impfstoff AstraZeneca nebst der Personeneinschränkung > 60 Jahre werden wir bis dahin anpassen. Der Start ist offenbar unterdessen technisch geglückt.

Wie ist der Umfang der Wartelisten? Wie werden diese abgearbeitet?

Als teilnehmende Praxis bestimmen Sie, wie viele Plätze auf der Warteliste Ihrer Praxis zur Verfügung stehen sollen. Zwischen 100 und 400 Plätzen sind derzeit möglich. Ist die von Ihnen vorgegebene Grenze erreicht, können sich zunächst keine weiteren Interessenten eintragen. Die Praxen können Tranchen á jeweils 20 Personen abrufen, zu denen immer eine Telefonnummer hinterlegt wurde. Die Kontaktaufnahme und konkrete Terminvereinbarung bleiben alleine bei den Praxen.

Welche Impfstoffe sind aktuell angesprochen?

Weil wir um den erhöhten Beratungsbedarf wissen, richtet sich das Portal zum jetzigen Zeitpunkt an Menschen ab 60 Jahre, die sich bereiterklären, mit AstraZeneca geimpft zu werden. Nur diese Personen können sich in die Wartelisten eintragen. Die Impfwilligen werden bereits bei der Anmeldung im Portal aufgefordert, sich die Aufklärungsmaterialien herunterzuladen und zu lesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben zum Impftermin in die Praxis mitzubringen. So erhoffen wir uns für Sie eine deutliche Zeitersparnis bei der Durchführung der Impfungen.

Insofern Sie anderen Impfstoff „übrig“ haben, steht es Ihnen natürlich frei, den Impfwilligen einen anderen Impfstoff alternativ anzubieten.

Wie kann sich eine Praxis (neu) anmelden?

Die Anmeldung läuft über das eKVSH-Portal. Dort geben Sie auch den Umfang der von uns für Sie geführten Warteliste an.

Wie handhabe ich einen Urlaub der Praxis?

Zum Start dieses Angebots bitten wir darum, dass Sie sich mit einem Vorlauf von idealerweise 14 Tagen vom Portal abmelden, damit in der Abwesenheitszeit keine Liste aufgebaut wird. Wir sind bestrebt, dazu eine komfortablere Lösung anbieten, diese Entwicklung kostet aber etwas Zeit.

Kann man sich grundsätzlich aus der Liste abmelden?

Ja. Wir haben aber die dringende Bitte, bestehende Wartelisten nach Möglichkeit abzuarbeiten. Das Verschieben der Impfwilligen auf Listen anderer Praxen haben wir zwar technisch vorgesehen, dies sollte aber aus naheliegenden Gründen auf begründete Einzelfälle beschränkt bleiben.

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