Kinder-Untersuchungen U6 bis U9: Überschreitung der Toleranzzeiten möglich

Angesichts der aktuellen Infektionswelle können die Kinder-Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 vorübergehend auch bei Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten durchgeführt und nach den entsprechenden GOP des EBM abgerechnet werden.

16.12.2022

Mit der bis zum 31. März 2023 befristeten Ausnahmeregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf den aktuellen Anstieg von Infektionen der oberen Luftwege bei Kindern reagiert. Durch die größeren Zeiträume werden Arztpraxen, aber auch Familien entlastet. Die verschobenen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen können bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden.

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U5 müssen weiterhin in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden. Denn in den ersten 6 Lebensmonaten bedarf es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung der Kinder und Eltern, um Auffälligkeiten in der Säuglingsentwicklung möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

© 2024 KVSH