Konnektortausch und Kürzung

Überprüfung Ihrer TI-Ausstattung – Honorarkürzung wegen fehlender ePA-Anbindung – Konnektortausch – Defekte Hardwarekomponenten




12.12.2022

Überprüfung Ihrer TI-Ausstattung

Zusammen mit Ihren Abrechnungsdaten erhalten wir Ihre Betriebsstättenstammdaten - den sogenannten besa-Datensatz. Die Betriebsstättendaten sind somit Bestandteil Ihrer Abrechnungsdatei. In diesen Daten ist neben Ihrer BSNR, LANR und der Adresse der BSNR auch der Ausstattungsgrad Ihrer Telematikinfrastuktur enthalten. Die Angabe des Ausstattungsgrades ist sehr wichtig, da über diese Daten ab dem Quartal 4/2022 die Abrechnungsvoraussetzungen für das Notfalldatenmanagement (NFDM) geprüft werden. Auch die Abrechnungsvoraussetzung für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird über die Betriebsstättendaten geprüft.

Stellen Sie bitte sicher, dass die notwendigen und verpflichtenden TI-Fachanwendungen bei Ihnen im Praxisverwaltungssystem und auch die entsprechenden Updates auf Ihrem Konnektor installiert und aktiviert sind, damit die Abrechnungsvoraussetzungen für NFDM und ePA erfüllt sind. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus.

Wenn die TI-Fachanwendungen bei Ihnen in der Praxis betriebsbereit sind, erklären Sie diese Betriebsbereitschaft im eKVSH-Portal unter Telematik-Infrastruktur (TI) > TI-Finanzierung und rufen somit die entsprechende Finanzierung ab.

Honorarkürzung wegen fehlender ePA-Anbindung

Seit dem 1. Juli 2021 muss jede Praxis über eine Anbindung an die elektronische Patientenakte (ePA) über die Telematikinfrastruktur verfügen. Eine fehlende Anbindung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben seit dem Quartal 3/2021 mit 1% Honorarkürzung sanktioniert werden, denn der Vorbehalt der Aussetzung kann nicht fortgesetzt werden. Dies betrifft noch ca. 7% der vertragsärztlichen Praxen in Schleswig-Holstein. Mit dieser Maßnahme setzt die KVSH die gesetzlichen Vorgaben um. Die ePA-Anbindung wird den Betriebsstättendaten (besa-Datensatz), die wir mit Ihrer Abrechnung für das Quartal 3/2022 erhalten haben, entnommen.

Konnektortausch

Die Sicherheitszertifikate, die in jedem Konnektor eingebaut sind, sind in der Regel fünf Jahre gültig. Die ersten Konnektoren, die ausgeliefert wurden, müssen nun aufgrund auslaufender Zertifikate ausgetauscht werden. Weitere Optionen, wie beispielsweise eine Verlängerung des Zertifikates im Konnektor wie vom Chaos Computer Club vorgeschlagen, werden bis zum September 2023 geprüft. Konnektoren, deren Zertifikat bis zur Klärung einer alternativen Verlängerungsmöglichkeit auslaufen, müssen vollständig ausgetauscht werden. Der Austausch erfolgt in der Regel – innerhalb von sechs Monaten vor Ablaufdatum – mit einem leistungsfähigeren Konnektor. Wir empfehlen den Austausch rechtzeitig einzuplanen, da ein ablaufender Konnektor zu einer erheblichen Störung des Praxisablaufes führen kann. Alternativ ist die Übertragung des TI-Konnektors an eine Konnektorfarm (TI-as-a-Service) möglich.

Vertragsarztpraxen haben Anspruch auf eine Finanzierung des Konnektortausches, wenn das Sicherheitszertifikat des Konnektors beim Austausch nur noch eine Laufzeit von 6 Monaten oder weniger hat. Das Antragsformular für die Finanzierung finden Sie im eKVSH-Portal unter Telematik-Infrastruktur (TI) > TI-Finanzierung.

Zusätzlich zu den Konnektorzertifikaten laufen auch die Sicherheitszertifikate der stationären Kartenterminals ab. In diesem Fall müssen die stationären Kartenterminals nicht getauscht werden, sondern lediglich die verbauten Gerätekarten (gSMC-KT). Die Beschaffung und der Austausch der Modulkarten erfolgen durch Ihren Hardware-Betreuer.

In der TI-Finanzierungsvereinbarung wurden die folgenden Beträge zur Finanzierung festgelegt:

Bezeichnung der Leistung

Finanzierung

Ausstattung Neuer Konnektor (einmalig)

€ 2.300,00

Ausstattung Neue gSMC-KT (einmalig)

€ 100,00

Die Anzahl der finanzierten gSMC-KT-Karten richtet sich nach der Anzahl der mit der Erstausstattung finanzierten stationären Kartenterminals.

Der Praxisausweis (SMC-B) läuft ebenfalls nach fünf Jahren aus. Eine neuen Praxisausweis bestellen Sie persönlich bei den Anbietern medisign, D-Trust oder T-Systems. Für die Anschaffung gibt es keine einmalige Pauschale. Die Finanzierung wird über die vierteljährliche Betriebskostenpauschale abgegolten:

Bezeichnung der Leistung

Finanzierung

Betriebskostenpauschale Praxisausweis (SMC-B) stationär (vierteljährlich)

€ 23,25

 Je nach Anbieter können Sie mittlerweile unterschiedliche Bezahlmodelle und Laufzeiten wählen.

Defekte TI-Hardwarekomponenten

Irreparable, defekte TI-Hardwarekomponenten, wie z.B. der Konnektor oder die stationären Kartenterminals, mussten bisher auf Ihre eigenen Kosten ersetzt werden. Seit 2022 werden für defekte TI-Hardwarekomponenten, für die Sie initial eine Finanzierung erhalten haben, ebenfalls Pauschalen ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Komponententausches keine Versicherungs- oder Gewährleistungsansprüche (z.B. durch Garantie) bestanden und auch keine Erstattung durch Dritte erfolgt ist oder beantragt wurde. Gerne senden wir Ihnen den Erstattungsantrag zu. Kontaktieren Sie uns gerne unter kathrin.friester@kvsh.de.

 

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