ePA - Labor - RSV - HVM

elektronische Patientenakte (ePA): Online-Infoveranstaltung für Praxen - Labor - RSV-Prophylaxe für Kinder mit Beyfortus® - HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen

27.09.2024

elektronische Patientenakte (ePA)  - Online-Infoveranstaltung für Praxen am 2. Oktober – jetzt anmelden!

Ärzte, Psychotherapeuten sowie Medizinische Fachangestellte können sich auf der kostenlosen Online-Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle“ über das Thema „elektronische Patientenakte ab 2025“ informieren. Experten der gematik und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erläutern, was auf Niedergelassene zukommt, welche Anforderungen sie in der Praxis erfüllen sollen und wie sie sich am besten vorbereiten können. Es wird u. a. eine vorläufige Test-Version der ePA demonstriert. Außerdem gibt es Einschätzungen aus juristischer Perspektive sowie einen Ausblick auf die nächsten Entwicklungsschritte.


Termin: Mittwoch, 2. Oktober 2024, 17.00 Uhr – 18.30 Uhr (Online)
 

Labor: Klarstellung zur Leistungserbringung

Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Oktober 2024 eine Klarstellung zur Leistungserbringung von Laborleistungen in die Allgemeinen Bestimmungen 2.1.2 EBM aufgenommen. In-vitro-diagnostische Leistungen, die kein für die Befunderstellung verwertbares Ergebnis liefern, sind unvollständig erbrachte Leistungen und somit nicht berechnungsfähig. Für die Befunderstellung erforderliche Wiederholungs-untersuchungen sind ebenfalls nicht gesondert berechnungsfähig.

RSV-Prophylaxe für Kinder mit Beyfortus®

Nach der RSV-Prophylaxeverordnung haben Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Beyfortus® (Nirsevimab). Darüber haben wir Sie informiert: https://www.kvsh.de/fileadmin/user_upload/dokumente/Praxis/Praxisfuehrung/Newsletter/2024/KVSH-Newsletter_2024_09_19_RSV.pdf. Davon umfasst werden somit Kinder, für die die kommende RSV-Saison die erste ist, als auch solche, für die es die zweite ist (beispielsweise im Januar 2024 geborene Kinder). Dieser Leistungsanspruch ist allerdings nicht deckungsgleich mit den zugelassenen Anwendungsgebieten von Nirsevimab. Gesunde Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die es aber die zweite RSV-Saison ist, sind zwar von der RSV-Prophylaxeverordnung umfasst, nicht jedoch von der Zulassung des Arzneimittels. Demnach können für die kommende Saison nur die ab April 2024 geborenen Kinder eine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus® erhalten.  Die Verordnung erfolgt nach wie vor patientenindividuell auf Muster 16. Bei Rückfragen erreichen Sie das Team Verordnung unter 04551 883931. Weitere Informationen finden Sie zudem unter https://www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel.


HVM: Abgeordnetenversammlung beschließt Änderungen


Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat in ihrer Sitzung am 25. September 2024 Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 beschlossen. Die aktuelle

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