Newsletter zu „Lehrertestungen“
Das Land plant, Lehrern und Mitarbeiter aus Kitas und Tagespflege einen Zugang zu Antigentestungen zu öffnen. Vorgesehen ist, dass dieser Personenkreis für die Dauer von 6 Wochen bis zum 2. April 2021 jeweils 2 x wöchentlich einen kostenfreien Antigentest erhalten kann.
Dazu wird den Lehrern und weiteren Anspruchsberechtigten ein Formular bereitgestellt, das für jeden Abstrich ein Ankreuzfeld erhält. Diese Leistung kann vom DRK in den Testzentren, von Apotheken und auch von freiwillig dem Vertrag des Landes beitretenden niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden.
Die Leistung wird „eigentlich“ mit pauschal 24 Euro inkl. Sachkosten vergütet und ist vollständig delegierbar.
Nun soll aber ab dem 1. März 2021 eine neue Testverordnung (TestVO) des Bundes gelten, wonach jeder Bürger einmal wöchentlich Zugang zu einem kostenlosen Test zulasten des Bundeshaushalts erhalten soll. Das Nähere ist noch unklar, allerdings ist es zu erwarten, dass die dort vorgesehene Vergütung von den 24 Euro nach unten abweicht. Für diesen Fall wird das Land die anteilig nach den Bestimmungen der TestVO erfolgende Vergütung der ärztlichen Leistung auf 15 Euro aufstocken. Im Paket mit einem unterstellten Sachkostenanteil von 9 Euro ergäbe das wiederum die avisierten 24 Euro.
Die Abrechnung uns gegenüber erfolgt im ekvsh-Portal durch Angabe der Leistungshäufigkeiten sowie der Namen der getesteten Personen. Etwaige Folgen der Einführung der TestVO auf die Abbildung der Abrechnung können wir noch nicht absehen. Für jeden durchgeführten Abstrich ist das Ankreuzfeld auf dem Formular der Lehrer mit Unterschrift zu kennzeichnen.