Impfung gegen Meningokokken B
Nachdem die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung der Impfung gegen Meningokokken B gescheitert waren, gibt es jetzt einen Schiedsspruch, der die Vergütung der Meningokokken-Impfung zu Kassenlasten ab sofort festsetzt.
02.01.2025
Hiernach wird die Impfung gegen Meningokokken B in Höhe von jeweils
12,50 € für die erste Impfung, (89116A)
10,00 € für die zweite (89116Z) und
12,50 € für die letzte Impfung (89116B) vergütet.
Somit ist der Impfstoff ab sofort ausschließlich über das Muster 16A-Impfstoffe zu beziehen und die Ziffern 89116A für die erste, 89116Z für die zweite Impfung, sowie die 89116B für die letzte Impfung der Serie abzurechnen.
Die Privatliquidation ist nicht mehr zulässig.