Das neue Mitgliederportal - Update Nr. 4

Die getrennte Honorarmitteilung: ab 1. April 2025 kostenlos für Digitalpraxen - Nutzen Sie unseren Onlineantrag!

26.02.2025

Die KVSH stellt einer Praxis auf Antrag eine getrennte Honorarmitteilung nach LANR und/ oder BSNR (Haupt- und Nebenbetriebsstätten) zur Verfügung. Dabei kann gewählt werden, ob dies einmalig für die beantragten Quartale oder für alle zukünftigen Quartale erfolgen soll. Bei der getrennten Honorarmitteilung handelt es sich einfach ausgedrückt um eine reine Aufstellung der von der Praxis/MVZ abgerechneten Leistungen getrennt nach den einzelnen LANR und/ oder (N)BSNR. In Bezug auf die Trennung nach BSNR könnte dies z.B. für Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften interessant sein. Bei der getrennten Statistik nach LANR bereits für Praxen mit mehreren Ärzten. Auch Jobsharer werden hierbei berücksichtigt.

Hinweis:
Da die Honorarabrechnungsordnung (HAO) vorsieht, dass für die getrennte Honorarmitteilung immer die Zustimmung aller Praxismitglieder schriftlich oder elektronisch vorliegt, muss künftig der Antrag auf getrennte Honorarmitteilung neu eingereicht werden, sobald Sie ein neues Mitglied in Ihrer Praxis begrüßen. Anderenfalls erlischt der Antrag automatisch.

Für Praxen, die den Honorarbescheid ausschließlich digital über das Mitgliederportal erhalten (Digitalpraxen), ist die getrennte Honorarmitteilung fortan kostenlos. Dies gilt für alle zukünftigen Honorarabrechnungen ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags* bei der KVSH und nur so lange der Status „Digitalpraxis“ besteht. Für Praxen, die keine Digitalpraxen sind, erfolgt der Versand der getrennten Honorarmitteilung weiterhin kostenpflichtig per Post. Es fallen quartalsweise die lt. gültiger HAO ausgewiesenen Kosten pro getrennter Honorarmitteilung an (zurzeit 65 €). 

*Um die Bereitstellung der getrennten Honorarmitteilung zur nächsten Honorarabrechnung gewährleisten zu können, muss der o.g. Antrag (schriftlich oder elektronisch) spätestens zum 15. des letzten Quartalsmonats bei der KVSH eingegangen sein. Wünschen Sie eine kostenlose digitale Zustellung, muss die Praxis unter selber Frist im Mitgliederportal als Digitalpraxis aktiviert sein.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die getrennte Honorarmitteilung gewisse Unschärfen und Rundungsdifferenzen der ausgewiesenen Beträge aufweisen kann, da z. B. bestimmte gemeinschaftlich erbrachte ärztliche Leistungen nicht personendifferenziert zugeordnet werden können und ggf. auch HVM-Regulierungen Einfluss nehmen.

Nutzen Sie unseren Onlineantrag!

Den Onlineantrag für die getrennte Honorarmitteilung können alle Praxen, die einen Zugang zum neuen Mitgliederportal haben dort unter dem Menüpunkt  - Anträge nutzen. Zu beachten ist, dass für den Antrag die Zustimmung aller Praxismitglieder erforderlich ist. Für die Zustimmung benötigt somit jedes Mitglied einen Zugang zum Portal. Alternativ können Sie den Antrag auch unter portal@kvsh.de anfordern.

Sie haben noch keinen Zugang zum neuen Mitgliederportal der KVSH? Beantragen Sie gleich Ihre persönlichen Zugangsdaten!
 

Ihren persönlichen Zugang zum neuen Mitgliederportal können Sie im alten eKVSH-Portal (https://www.ekvsh.de/login.do) unter dem Menüpunkt Neues Mitgliederportal - Anmeldung für das neue Mitgliederportal beantragen. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten per Einschreiben mit dem Briefzusatz „persönlich/vertraulich“. Alternativ können Sie auch das Antragsformular auf der Startseite des neuen Mitgliederportals (https://portal.kvsh.de) herunterladen und es uns per Post oder E-Mail an portal@kvsh.de  senden.

Die KVSH bietet technischen Support
 

Wenn Sie Unterstützung beim Beantragen Ihrer Zugangsdaten oder der Erstanmeldung benötigen, dann wenden Sie sich gerne an den technischen Support des Mitgliederportals unter 04551 883 888 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an portal@kvsh.de.

Sobald weitere Funktionen im neuen Mitgliederportal bereitstehen, werden wir Sie im Rahmen dieser Newsletter-Serie informieren.

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Die komplette Newsletter-Serie „Das neue Mitgliederportal: Update“ finden Sie zum Nachlesen auch auf unserer Homepage.

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