Monitoring von COVID-19 Patienten - FAQ

In Schleswig-Holstein verzeichnen wir weiterhin eine steigende Zahl von an COVID-19 erkrankten Patienten. Glücklicherweise bedarf nur ein kleiner Teil einer stationären Versorgung. Das bedeutet: Ein größerer Teil dieser Patienten befindet sich in behördlich angeordneter häuslicher Isolation und ist durch die Hausärzte ambulant zu betreuen.

09.04.2020

Zum Zweck der frühzeitigen Erfassung möglicher Komplikationen hat das Land Schleswig-Holstein das Monitoring und dessen Umsetzung der KVSH übertragen. Das ambulante Monitoring von COVID-19 Patienten gehört damit zum hausärztlichen Versorgungsauftrag. In dieser Fragen-und-Antworten-Liste haben wir alle wichtigen Informationen, die wir Ihnen bereits auch in Newslet­tern mitgeteilt haben, zusammengefasst. Auf der Hauptseite des eKVSH-Portals finden Sie zudem eine Anleitung des Patienten-Monitorings.

Fragen und Antworten zum ambulanten Monitoring

Welche Patienten sollen durch ein ambulantes Monitoring betreut werden?

Beim ambulanten Monitoring geht es ausschließlich um die positiv getesteten Patienten in behördlich angeord­neter häuslicher Isolation. Von diesen können potenziell 10 Prozent schwer pneumonisch erkranken. Des­halb ist es wichtig, das Auftreten drohender Komplikationen so frühzeitig zu erfassen, dass ggf. stationäre Be­handlungen verringert und zumindest Schwerstkomplikationen bis zum Tode ver­hindert werden können. Be­sonders vulnerabel sind dabei COPD-Patienten, aber auch alle anderen multi­morbid erkrankten und immun­geschwächten Personen.

Muss ich mich als Hausarzt am ambulanten Monitoring beteiligen?

Inhaltlich und pragmatisch kennen wir keine Argumentation, warum das Monitoring eigener erkrankter Patienten nicht als Teil Ihres Versorgungsauftrages gewertet werden sollte. Dies gilt insbesondere deswegen, weil ggf. notwendige Besuche in Zeiten von PSA-Mangelsituationen auf so ausgerüstete Dritte verlagert ist.  Das Monitoring findet daher rein telefonisch statt.

Muss ich im Rahmen des ambulanten Monitorings nur eigene Patienten betreuen oder werden auch „fremde“ Patienten zugewiesen?

Grundsätzlich betreuen Sie Ihre eigenen Patienten. Wir bitten Sie, auch für die Übernahme fremder Patienten bereit zu stehen. Fremde Patienten werden nur zugeordnet, wenn ein haus­ärzt­licher Kollege Sie als Praxisvertretung benannt hat. In Fällen, in denen Patienten keinen Haus­arzt ange­ben kön­nen, weisen wir diese einem Hausarzt zu, der auf freiwilliger Basis weitere Monitoring-Patienten übernimmt.

Wie viele Patienten werde ich im Rahmen des ambulanten Monitorings betreuen müssen?

Das hängt von der weiteren Entwicklung ab. Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein rund 2.000 Menschen mit COVID-19-Infektion. Glücklicherweise ist hiervon aber schätzungsweise die Hälfte wieder gene­sen. Zudem sind stationäre Patienten und leider auch Verstorbene zu berücksichtigen. D. h., rein statistisch hat momen­tan jeder Hausarzt einen halben Monitoring-Patienten. Wenn eine gesamte Familie unter Quarantäne gestellt ist, können es für eine Hausarztpraxis jedoch z.B. auch vier Patienten sein. In der überwiegen­den Zahl sind dies jedoch Patienten, die Sie ohnehin – auch wenn andere Erkrankungen vorliegen – betreuen.

Wie erfahre ich, welche COVID-19-Erkrankten ich betreuen muss?

Im eKVSH-Portal erhalten Sie eine Mitteilung über die positiv getesteten Patienten, die uns von den Ge­sund­heitsämtern elektronisch übermittelt werden. Die Liste wird zweimal täglich aktualisiert. Über neue Patienten wer­den Sie per SMS oder E-Mail informiert.

Welche Angaben muss ich im eKVSH-Portal hinterlegen, um regelmäßig über neue Patienten in­for­miert zu werden?

Rufen Sie im eKVSH-Portal den Reiter „Covid19 ambulantes Monitoring“ auf. Tragen Sie dort unter „Zu Vertretung/Telefon“ Ihre gültige E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer ein, unter der wir Sie verlässlich auch außerhalb der Sprechstundenzeiten erreichen können.

Wir nutzen grundsätzlich die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer, um Sie über neu zugewiesene Monitoring-Patienten zu informieren. Ihre Mobilfunknummer nutzen wir weiterhin nur, um Sie per­sönlich bei dringenden Nachfragen erreichen zu können.

Nachdem Sie Ihre Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse hinterlegt bzw. aktualisiert haben, erhal­ten Sie eine Probe-SMS bzw. E-Mail, um sicher zu gehen, dass dieser Weg funktioniert.

Wie erfolgt die Dokumentation nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums?

Bei einer Patienten-Monitoring-Zuweisung erhalten Sie eine E-Mail oder SMS, daraufhin

  • bestätigen Sie im eKVSH-Portal die Übernahme des Monitorings für den Patienten,
  • tragen in den Folgetagen im eKVSH-Portal den Vorgang „tägliche Betreuung“ bis um 10 Uhr ein,
  • bestätigen Sie, dass Sie den Patienten 2x/Tag anrufen und das Überwachungsprotokoll aus­füllen.
  • Das Monitoring findet telefonisch statt. Das Protokoll verbleibt in Ihrer Patientendokumentation.

Was umfasst das ambulante Monitoring?

  • Rufen Sie den Patienten aktiv 2x täglich an, am besten im 12-Stunden-Abstand. Lassen Sie sich dazu sowohl Festnetz- als auch Mobilfunknummer des Patienten geben.
  • Erheben Sie die Parameter auf dem 7-Tage-Protokoll, das wir Ihnen zur Verfügung gestellt haben. Es steht auch auf der KVSH-Webseite unter www.kvsh.de/coronavirus zum Download bereit.
  • Beobachten Sie Befinden und Werte des Patienten. Die O2-Sättigung kann nur abgefragt werden, sofern der Patient seitens des Gesundheitsamtes mit einem Pulsoximetern ausgestattet worden ist.
  • Für den Fall einer zwischenzeitlichen Befindensverschlechterung erhalten Patienten eine Notrufnum­mer, die sie mit einem Pneumologen verbindet. Dieser entscheidet, ob ein weiteres Beobachten ausrei­chend ist, der Patient einer klinischen Untersuchung und damit eines Hausbesuchs bedarf oder sogar sofort über 112 als Infekti­onsfahrt ins Kran­kenhaus eingewiesen werden muss. Wenn Sie individuell anders verfahren möchten, d.h. selbst 24-Stunden für Ihre Patienten erreichbar sein wollen, ist dies möglich.

Folgende Fragen sind noch zu beachten

Sie gehören selbst zur Risikogruppe und möchten keinen COVID-19 Patienten monitoren. Muss ich?

Das Monitoring ist Teil des hausärztlichen Versorgungsauftrags, es handelt sich um Ihre erkrankten Patienten. Das Monitoring fin­det telefonisch statt, so dass keine Gefährdung für Sie besteht.

Ein mir zugeordneter Patient wird durch einen anderen Arzt betreut. Was mache ich?

Im eKVSH-Portal können Sie den COVID-19 Patienten an den behandelnden Arzt (BSNR und/oder LANR) weitervermitteln. Bitte klä­ren Sie das aber vorher mit dem Kollegen ab.

Ich kann den Patienten nicht erreichen. Was mache ich?

Bitte markieren Sie im eKVSH-Portal trotzdem, dass Sie den Patienten betreuen. Dort können Sie zusätzlich den COVID-Patienten als nicht erreicht kennzeichnen und das sowohl morgens als auch abends. Wenn ein Patient für den Zeitraum länger als 36 Stunden nicht erreichbar ist, wird der Patient als nicht-erreichbar mar­kiert und an das Gesundheitsamt gemeldet.

Der Patient möchte nicht angerufen werden. Was mache ich?

Im eKVSH-Portal können Sie dokumentieren, dass der Patient die Behandlung verweigert.*

Der Patient wird stationär behandelt oder von mir eingewiesen. Was mache ich?

Im eKVSH-Portal können Sie dokumentieren, dass der COVID-Patient stationär behandelt wird.*

Der Patient ist leider verstorben. Was mache ich?

Im eKVSH-Portal können Sie dokumentieren, dass der COVID-Patient verstorben ist.*

Der Patient wurde nicht oder negativ getestet. Muss ich den Patienten monitoren?

Im eKVSH-Portal können Sie dokumentieren, dass der Covid-Patient nicht oder negativ getestet wurde.*

Der Patient möchte von einem Arzt außerhalb Schleswig-Holsteins oder von einem Privatarzt betreut werden. Was mache ich?

Im eKVSH-Portal können Sie dokumentieren, dass der COVID-Patient nicht von Ärzten der KVSH betreut wird. Bitte geben Sie unbedingt den neuen Arzt an.*

Wie lange muss ich monitoren?

Grundsätzlich bis 48 Stunden nach Abklingen der letzten Symptome des Patienten. Sie kennzeichnen den Patienten dann als „genesen“. Das zuständige Gesundheitsamt sieht diesen Status ein und entscheidet ja/nein über das Ende der behördlich angeordneten häuslichen Isolation und informiert den Patienten entsprechend. Im eKVSH-Portal können Sie dokumentieren, dass der Patient Ihnen mitgeteilt hat, dass er aus dem Monitoring genommen wurde.*

Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

* = Der Patient wird mit dieser Information an das Gesundheitsamt gemeldet und dort weiter betreut.

© 2024 KVSH