mission possible

Wir möchten uns zunächst herzlich bei allen bedanken, die unserem Aufruf gefolgt sind, die bevorstehenden Sars-CoV-2-Impfungen zu unterstützen. Es gibt eine überwältigende Bereitschaft von Ärzten und Personal, sich an der Impfung in den Impfzentren zu beteiligen.

02.12.2020

Bisher haben sich über 3.000 Ärztinnen und Ärzte und rund 2.000 medizinische Fachangestellte angemeldet. Etwa 2.000 Ärztinnen und Ärzte haben bereits einen Dienstvertrag mit dem Land Schleswig-Holstein erhalten. Diese Aussendungen werden dann sukzessive nach dem Stand der Erfassung der Teilnehmer fortgesetzt, dies kann einige Tage andauern.

Wie Sie inzwischen sicher erfahren haben, wird medizinisches Personal schon im ersten Schwung des Impfprozesses geimpft. Für die Anmeldung wird durch das Land ein Online-Anmeldeverfahren in Verbindung mit einem Callcenter aufgebaut, bei dem Sie für Ihre Praxis Termine in den Zentren buchen können. Es wird Berechtigungsscheine geben, die für Ärzte und MFA per eKVSH bereitgestellt werden. Zum Anmeldebeginn senden wir einen eigenen Newsletter.

Zur ersten Phase des Impfens gehören auch die Mitarbeiter aus den Kliniken, das Altenpflegepersonal sowie die Heimbewohner. Klinikmitarbeiter werden in den Kliniken und das Heimpersonal wie die Praxismitarbeiter in den Impfzentren geimpft. Heimbewohner werden durch mobile ärztliche Einheiten aufgesucht und geimpft. Die Hausärzte möchten wir schon jetzt bitten, ihre Heimpatienten im Rahmen der üblichen Besuche qualitativ zur Impfung zu beraten und zugleich im Heim darauf hinzuwirken, die Impfliste ihrer Bewohner möglichst in den nächsten zwei Wochen zu finalisieren.

Nach dem derzeitig bekannten Stand ist mit einem Start in den Impfzentren ab dem 27. Dezember zu rechnen. Dies hängt vom Zulassungsprozess für die Impfstoffe und von der Liefermenge ab, so dass auch der Umfang der notwendigen ärztlichen Beteiligung erst im Laufe des Dezembers feststehen wird. Um den Start vorzubereiten, werden ab Mitte Dezember die vorläufigen Dienstpläne für teilnehmende Ärzte rein elektronisch buchbar werden. Bei einer Mehrfachreservierung einer gewünschten Schicht wird das Los über die Vergabe der Schicht entscheiden. Weitere Informationen dazu sind im Dienstvertrag genannt. Die gemeldeten Daten der MFA werden von uns an das Land weitergegeben. Eine Diensteinteilung erfolgt durch das Land bzw. Kreise und kreisfreie Städte oder einen beauftragten Dienstleister (z.B. eine Hilfsorganisation). Informationen zu Einsätzen und vertraglichen Hintergründen sowie zur Vergütung erfolgen durch diese Institutionen, nicht durch die KVSH.

Mit dem hier in Absprache mit dem Land geplanten Vorgehen, wird mit der Impfung des Personals und der besonders vulnerablen Gruppe der Heimbewohner ein großer Schritt getan: Die Corona-Todesfälle entfallen zu mehr als 60 Prozent auf Heimbewohner.

Gesellschaftlich brauchen wir ein „YES WE CAN“ als Impuls für einen gemeinsamen Kraftakt, der eine neue hoffnungsvolle Ära in der Eindämmung der Pandemie einleitet. 

Wir danken allen, die sich daran beteiligen.

Dr. Monika Schliffke und Dr. Ralph Ennenbach, KVSH-Vorstand

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