Offene Sprechstunde: Eingabe und Aktualisierung im eKVSH-Portal

Auf Grund der pandemischen Lage wurde die Pflege der offenen Sprechstunde im ekvsh-Portal durch die Infektsprechstunde ersetzt. Die Abrechnung und extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunde waren über den Zeitraum weiterhin möglich, ausschließlich die Information für Patienten wurde aus der Arztsuche entfernt.

29.06.2022

Diese Umstellung wurde nun zurückgenommen und ermöglicht Ihnen wieder das Eintragen und Ändern Ihrer offenen Sprechstundenzeiten zur Anzeige in der Arztsuche.

Die Umsetzung der offenen Sprechstunde ist für die betroffenen Arztgruppen

  • Chirurgen / Gynäkologen / HNO-Ärzte / Hautärzte / Kinder- und Jugendpsychiater / Nervenärzte / Neurologen / Neurochirurgen / Orthopäden / Psychiater / Urologen

als Vorgabe des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) 2019 verpflichtend. Aber: Die Leistungen im Rahmen der offenen Sprechstunde werden bis zu einer Höchstgrenze von 17,5 Prozent der Fälle extrabudgetär vergütet. Da sowohl das PZV der Praxen als auch die Gesamtvergütung der KVSH um historische Anteile bereinigt worden ist, wäre es finanziell sogar nachteilhaft, diese Option der Sprechstunde nicht aktiv anzunehmen.

Was müssen Sie tun?

Wir möchten Sie bitten, Ihre eingetragenen Zeiten im Portal zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Ärzte und Psychotherapeuten, die im Zeitraum der pandemischen Lage Ihre Tätigkeit aufgenommen haben, tragen die Zeiten ihrer offenen Sprechstunde erstmalig ein.

Hier noch einmal für Sie die Regelungen der offenen Sprechstunde zusammengefasst:

Mindestens fünf Stunden pro Woche sind je vollem Versorgungsauftrag (sonst anteilig) als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anzubieten:

  • Die Aufteilung der Stunden ist Ihnen freigestellt – jeden Tag eine offene Sprechstunde oder alle fünf Stunden an einem Tag.
  • Arbeiten mehrere Ärzte einer Fachgruppe in der Praxis oder dem MVZ, kann ein Arzt die Patientenversorgung in der offenen Sprechstunde für den Kollegen übernehmen – bei zwei Ärzten mit voller Zulassung sind dann zehn offene Sprechstunden pro Woche durchzuführen.
  • Sie sind verpflichtet, die Zeiten Ihrer offenen Sprechstunde zusätzlich aus der Praxis heraus bekanntzugeben (z. B. Anrufbeantworter, Website, Aushang)

Die Vergütung der offenen Sprechstunde erfolgt extrabudgetär. Dieses umfasst sämtliche Leistungen des Arztgruppenfalls.

    • Es werden pro Abrechnungsquartal maximal 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle als offene Sprechstunde anerkannt.
    • Damit die KV erkennt, dass der Patient in der offenen Sprechstunde behandelt wurde, kennzeichnen Praxen den Behandlungsschein im PVS als „offene Sprechstunde“. Wird der Patient in derselben Praxis von einem Arzt/Ärztin einer weiteren Arztgruppe in der offenen Sprechstunde behandelt, wird ein weiterer Behandlungsschein angelegt und als offene Sprechstunde gekennzeichnet.

Hinweise im Umgang mit der offenen Sprechstunde:

Ein Patient, der nicht sofort eine Behandlung benötigt, kann auf die nächste offene Sprechstunde hingewiesen werden oder einen Termin erhalten (auch im Anschluss an die offene Sprechstunde). Wurde der Patient in den letzten acht Quartalen nicht in der Praxis behandelt, wird dieser als TSVG-Neupatient extrabudgetär vergütet. Für Praxen mit mehreren Arztgruppen kann die Kennzeichnung Neupatient für maximal zwei Arztgruppen zur Anwendung kommen. Für weitere bei der Behandlung hinzutretende Arztgruppen in der Praxis erfolgt die Abrechnung intrabudgetär, das heißt in der Regel zulasten des jeweiligen PZV.

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