Onkologie-Vereinbarung

Keine Abrechenbarkeit der Ziffer 86512 bei den Therapieformen „active surveillance“ und „watchful waiting“.

25.06.2020

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat darauf hingewiesen, dass die Kostenpauschale 86512 bei einer Primärtherapie mit den Therapieformen „active surveillance“ und „watchful waiting“ nicht berechnungsfähig ist.

Nach § 4 Absatz 1 der Onkologie-Vereinbarung umfasst die ärztliche Behandlung die „Indikationsstellung, Durchführung und/oder Koordination der Tumorbehandlung als Operation, Strahlentherapie und/oder medikamentöse Tumortherapie“. Die nicht-interventionellen Behandlungsstrategien „active surveillance“ und „watchful waiting“ sind bisher nicht ausdrücklich in der Onkologie-Vereinbarung als Primärtherapie genannt, weshalb die Berechnung nicht rechtssicher begründet werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Therapieformen „active surveillance“ und „watchful waiting“ bei zukünftigen Prüfungen (ab dem 3. Quartal 2020) nicht als Primärtherapie berücksichtigt werden können.

Die Onkologie-Vereinbarung finden Sie zum Download auf unserer Homepage unter www.kvsh.de/praxis/vertraege/onkologie

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