Overcrowding der Kliniken

Angesichts der schweren Infektionswelle hat das Land in einer Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der Notfallversorgung am 8. Dezember 2022 Maßnahmen festgelegt, die alle Kliniken einhalten müssen, die an der Notfallversorgung teilnehmen.

09.12.2022

Es gibt verbindliche Abmelderegeln bei eingeschränkter Verfügbarkeit (Crowding) oder Überlastung der Notaufnahmen (Overcrowding), die dann greifen, wenn alle Behandlungsplätze belegt sind und noch nicht gesichtete Patienten längere Zeit warten. Abmelderegeln gelten stundenweise und sind gestaffelt nach gelb (aufnahmefähig), rot (zeitweise nicht aufnahmefähig) und schwarz (grundsätzlich zunächst nicht verfügbar).

Für die Zuweisung von Notfallpatienten gilt

  • Der Rettungsdienst entscheidet, welches notfallversorgende Krankenhaus zum entsprechenden Zeitpunkt angefahren werden kann, da nur der Rettungsdienst zeitaktuell über die Kliniklage informiert ist.
  • Es gibt kein Wahlrecht für zuweisende Ärzte oder für Patienten, in welcher Klinik eine Aufnahme erfolgen kann.

Die KVSH bittet Sie erneut, nur medizinisch höchst dringliche Patienten einzuweisen. Bitte informieren Sie auch die von Ihnen betreuten Pflegeheime, dass bei Infekten frühzeitig eine ambulante Versorgung eingeleitet wird, soweit und solange dies möglich ist. Die Pflegeheime sollten immer zuerst den behandelnden Arzt, resp. zur Notdienstzeit und an Wochenenden die 116117 anrufen und nur bei lebensbedrohlichen Zuständen  die 112. Die Heime mögen zudem prüfen, ob eine Bedarfsmedikation,
z. B. Antipyretica, Bronchodilatatoren, gegebenenfalls Inhalationsgerät und Sauerstoff verfügbar ist.

Weisen Sie Ihre Patienten bitte darauf hin, dass elektive Eingriffe in Kliniken wahrscheinlich in 2022 nicht mehr erfolgen können. Zu bereits terminierten Eingriffen muss weiterhin vorab eine Absprache mit den entsprechenden Abteilungen erfolgen.

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