Prüfanträge wegen Verordnungsmenge

Die KV und die Krankenkassen in Schleswig-Holstein stellen immer wieder fest, dass für viele Versicherte Arzneimittelverordnungen über das eigentlich notwendige Maß hinaus getätigt werden.

13.07.2022

Häufig werden erneute Arzneimittelverordnungen ausgestellt, obwohl die vorherige Packung entsprechend der festgelegten Dosierung noch nicht aufgebraucht sein kann. Hierbei sind nicht die Überschneidungen von einigen wenigen Tagen relevant, sondern z. B. die mehrfache Verordnung von N3-Packungen in einem Quartal. Es werden bis zu sieben N3-Packungen im Jahr anstelle von vier verordnet.

Dies betrifft nicht nur relativ kostengünstige Wirkstoffe wie die Protonen-pumpenhemmer, sondern auch DOAK, DPP-4- und SGLT-2-Inhibitoren und weitere kostenintensive Wirkstoffgruppen.

In Einzelfällen ziehen diese Verordnungskonstellationen Prüfanträge durch die jeweilige Krankenkasse nach sich, die in aller Regel zur Festsetzung von Schadensersatzansprüchen führen.

Bitte prüfen Sie daher vor jeder Wiederholungsverordnung:

  • Ist die Verordnung erforderlich und stimmt die verordnete Menge mit der vorgesehenen Anwendungsdauer überein?
  • Sind bei der/dem Patientin/Patienten von vorherigen Verordnungen noch zu verbrauchende Übermengen vorhanden?

Halten Sie bitte insbesondere hierzu Rücksprache.

  • Nutzen Sie für diese Überprüfung auch die Möglichkeiten Ihrer Praxissoftware.

Weiter sind bei einigen Präparaten, wie insbesondere DOAK, SGLT-2-Inhibitoren und der Kombination Sacubitril/Valsartan, die Abrechnungspreise pro Tablette bei den zur Verfügung stehenden Stärken immer gleich. Bitte verordnen Sie bei einer Dosiserhöhung die nächsthöhere Stärke und nicht mehrere Tabletten einer niedrigeren Stärke.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Alf Richter, Beratungsapotheker AOK NordWest, 0800 2655-506380 Ellen Roy, Team Beratung/Verordnungen KVSH, 04551 883 931

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