Psychotherapie
Einladung zum Web-Seminar - Neuer Abrechnungswegweiser für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten - EBM-Detailänderung im Abschnitt 35.1 - Höhere Vergütung für Psychotherapie
Einladung zum Web-Seminar
Unter dem Titel: „Abrechnung? Endlich verständlich!“ bietet die Abrechnungsabteilung Ihnen regelmäßig Web-Seminare zu unterschiedlichen Themen an. Am 26. April 2023 um 18.00 Uhr erläutern wir Ihnen die Inhalte rund um das Thema
„Psychotherapie: Teil 2 – Leistungen gemäß der Psychotherapie-Richtlinie“.
Dieses Seminar soll Ihnen helfen, sich bei der Vielzahl der Regelungen zurecht zu finden und Fehler bei der Quartalsabrechnung zu vermeiden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Anmeldung. Nähere Einzelheiten zu diesem Thema sowie weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie im KVSH-Terminkalender unter www.kvsh.de/termine.
Neuer Abrechnungswegweiser für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Die KVSH hat den Abrechnungswegweiser für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aktualisiert und erweitert. Im frischen Layout gibt der Wegweiser unter anderem detaillierte Informationen über rechtliche Vorgaben, Leistungen der Psychotherapie und den Honorarbescheid. Neben der Erweiterung des Themenbereichs Videosprechstunde ist in dieser Auflage auch das Themenfeld der Gruppentherapie sehr viel konkreter gefasst worden. Die aktuelle Auflage steht Ihnen ab sofort digital zur Verfügunghttps://www.kvsh.de/praxis/abrechnung-und-honorar/abrechnung/hilfen-zur-abrechnung .
EBM-Detailänderungen im Abschnitt 35.1
Zum 1. April 2023 erfolgt die Anpassung der entsprechenden Anmerkungen zu den GOP 35150 (probatorische Sitzung), 35151 (psychotherapeutische Sprechstunde) und 35152 (psychotherapeutische Akutbehandlung) im Abschnitt 35.1 EBM.
Die Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (PT-RL) unterscheidet in § 1 Absatz 4 zwischen Therapieangeboten für Erwachsene und Therapieangeboten für Kinder und Jugendliche. Demnach haben Patienten ab 18 Jahren grundsätzlich Anspruch auf eine Erwachsenentherapie und es gelten in diesen Fällen die Regelungen für Erwachsene. Dies schließt auch die psychotherapeutische Sprechstunde (§ 11 Abs. 5 PT-RL), die probatorischen Sitzungen (§ 12 Abs. 3 PT-RL) und die psychotherapeutische Akutbehandlung (§ 15 Abs. 2 der Psychotherapie-Vereinbarung) mit ein, für die jeweils spezifische Kontingente für die Behandlung von Erwachsenen sowie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen festgelegt sind. Die Regelungen des § 1 Absatz 4 der PT-RL sind hierbei anzuwenden.
Höhere Vergütung für Psychotherapie
Die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen wird rückwirkend zum 1. Juli 2022 angehoben. Infolge der Überprüfung des Bewertungsausschusses werden ab dem 3. Quartal 2022 die Punktzahlen und damit die Bewertungen der antrags- und genehmigungspflichtigen Psychotherapie um 2,1 Prozent angehoben. Dies gilt ebenso für die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung, die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und die Eingangssprechstunde sowie neuropsychologische Leistungen.
In der höheren Bewertung der Leistungen sind auch die gestiegenen Gehälter für Medizinische Fachangestellte berücksichtigt. Daher werden mit dem Beschluss zugleich die Strukturzuschläge zur Deckung von Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen leicht abgesenkt. Als Resultat der verschiedenen Bewertungsänderungen steigt die durchschnittliche Vergütung für psychotherapeutische
Patienten um ca. 1,7 Prozent.
Näheres zu den Bewertungs- und Bemessungsgrundlagen der Leistungen und Zuschläge werden die entscheidungserheblichen Gründe zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses enthalten, die nun noch final formuliert werden müssen. Eine Veröffentlichung des Beschlusses auf der Homepage des Bewertungsausschusses wird zeitnah erwartet.