Zi-Umfrage zur Praxissoftware in Praxen + Ärztekammer warnt

Bundesweite Zi-Umfrage zur Praxissoftware und Telematikinfrastruktur in Arzt- und Psychotherapiepraxen - Ärztekammer warnt: Falsche E-Mail-Informationen im Umlauf

12.03.2024

Jetzt mitmachen: Bundesweite Zi-Umfrage zur Praxissoftware und Telematikinfrastruktur in Arzt- und Psychotherapiepraxen

In vielen Praxen rumort es: Praxisteams sind von der gängigen Praxisverwaltungssoftware (PVS) frustriert, weil die Vorgaben zur Telematikinfrastruktur massive Probleme mit sich bringen. Einige wenige scheinen jedoch mit ihrer Software und dem Support weitgehend zufrieden. Welche PVS ist gut, welche nicht? Liegen die Probleme bei den gematik-Vorgaben oder doch eher bei deren Umsetzung in der PVS? Obwohl diese Fragen vielen Praxen auf den Nägeln brennen, gibt es bisher noch keinen bundesweiten Erfahrungsvergleich aller PVS aus Anwendersicht.

Unsere Bitte: Nehmen Sie an der Online-Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) teil – unabhängig davon, ob Sie zufrieden oder nicht zufrieden sind. Nur wenn sich eine große Zahl von Praxen beteiligt, können alle PVS-Anbieter verlässlich bewertet werden. Sie können so konkrete Maßnahmen identifizieren, wie die Praxis-IT optimiert werden kann – für ein Plus an Arbeitszufriedenheit und Versorgungsqualität.

Sie können die Zi-Befragung bis zum 14. April 2024 über diesen Link erreichen: https://zentralinstitut.limesurvey.net/382775?lang=de

Der Fragebogen richtet sich an ärztliche und psychotherapeutische Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sowie an angestellte Ärztinnen und Ärzte. Gerne kann die Umfrage auch an Ihr Praxispersonal weitergeleitet werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt lediglich fünf bis maximal zehn Minuten.
 

Ärztekammer warnt: Falsche E-Mail-Informationen im Umlauf

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein warnt vor falschen E-Mail-Informationen an Ärztinnen und Ärzte, in denen sie als Absender genannt wird. In der Mail mit dem Betreff: „Dringende Aktualisierung des Impressums gemäß neuer Gesetzesvorschriften“ wird behauptet, alle Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein seien verpflichtet, ihre lebenslange Arztnummer (LANR) sowie die Betriebsstättennummer (BSNR) im Impressum ihrer Praxen zu führen. Andernfalls drohten Bußgelder.

Die Ärztekammer weist darauf hin, dass der Inhalt dieser E-Mail falsch sei. Zudem seien die E-Mails weder von der Ärztekammer versendet worden, noch habe diese den Versand beauftragt.

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