Quartalsnewsletter Juli

Corona-Sonderregelungen - Neues Muster 10C mit QR-Code für Corona-Tests - Neue GOP 02402 auch für Gespräch mit Corona-App-Nutzer abrechenbar - EBM-Detailänderungen zum 1. April 2020 - Neue Zuschläge für Dokumentationsaufwand bei Nierenersatztherapie - Nebeneinanderabrechnung der GOP zum Schwangerschaftsabbruch - Änderung von Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) zum 1. Juli 2020 - Mutterschafts-Richtlinien: Mutterpass geändert - Psychotherapie: Neue KZT-Zuschläge auch bei Sitzungen mit Bezugspersonen - QuaMaDi: Beitritt Bertelsmann BKK zum 1. Juli 2020

01.07.2020

Corona-Sonderregelungen

Mehrere Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen wurden und zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet waren, sind durch den Bewertungsausschuss um ein Quartal bis zum 30. September 2020 verlängert worden. Um welche Regelungen es sich im Detail handelt und welche Beschlüsse nicht verlängert wurden, können Sie den folgenden Übersichten entnehmen.

Sonderregelungen, die bis zum 30.09.2020 verlängert wurden:

Bereich/GOP

Regelung

Videosprechstunde

20-Prozent-Obergrenzen bleiben ausgesetzt. Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert. Ärzte und Psychotherapeuten können somit auch im dritten Quartal unbegrenzt Videosprechstunden anbieten.

Psychotherapie/

GOP 35150, 35151, 30931

Psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen sowie probatorische Sitzungen in der Neuropsychologie per Video in Ausnahmefällen weiterhin möglich.

Psychotherapie

Gruppentherapie kann unbürokratisch in Einzeltherapie umgewandelt werden: für je eine bewilligte Gruppensitzung (100 Min.) darf je eine Einzelsitzung durchgeführt werden (50 Min.). Die formlose Anzeige bei der Krankenkasse ist ausreichend

Sozialpsychiatrie/

GOP 14223

Videogestützte Maßnahmen einer funktionellen Entwicklungstherapie gemäß GOP 14223 dürfen durch qualifizierte Mitarbeiter weiterhin durchgeführt werden.

Substitution/

GOP 01952

Das therapeutische Gespräch bei der Behandlung Opioidabhängiger ist weiterhin achtmal im Behandlungsfall möglich und kann auch im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden.

Sonderregelungen, die über den 30.06.2020 hinaus nicht verlängert wurden:

Bereich/GOP

Regelung

Substitution/

GOP 01952

Die Leistung „Zuschlag Therapiegespräch“ ist bei telefonischem Arzt-Patienten-Kontakt nicht mehr berechnungsfähig.

Telefonkonsultation/

GOP 01433, 01434

Die Sonderregelungen zur Telefonkonsultation werden nicht verlängert. Die Ziffern sind damit ab dem 01.07.2020 nicht mehr abrechnungsfähig. Mit dieser Entscheidung soll die Rückkehr zum Regelbetrieb gefördert werden.

Portokosten/

GOP 40122

Die GOP 40122 ist für die Versendung von Wiederholungsrezepten und Überweisungsscheinen nach der GOP 01820 nicht mehr berechnungsfähig.

Neues Muster 10C mit QR-Code für Corona-Tests

Zur Veranlassung von Corona-Tests steht das neue Muster 10c im Laufe des nächsten Monats zur Anwendung bereit. Vertragsärzte verwenden künftig für die Beauftragung einer SARS-CoV-2-Testung nach EBM (GOP 32816 oder 32811) nur noch Muster 10C (statt Muster 10). Das gilt für Tests zur diagnostischen Abklärung ebenso wie für Tests nach einer Meldung „erhöhtes Risiko“ durch die Corona-Warn-App, wenn sich die Person direkt an den Vertragsarzt wendet.

Das neue Muster 10C ist in zwei Teile gegliedert. Der obere Teil mit Informationen zur Beauftragung des Tests geht an das Labor. Den unteren Teil bekommt der Versicherte. Auf beiden Teilen ist ein identischer QR-Code aufgedruckt, mit dem getestete Personen ihr Ergebnis online einsehen und bei einer bestätigten Infektion in der Corona-Warn-App freischalten können. Das Formular darf nicht kopiert werden, weil das Testergebnis bei zwei gleichen QR-Codes sonst nicht eindeutig zugeordnet werden könnte.

Bis das Muster 10C zur Verfügung steht, ist wie bisher das Muster 10 zu verwenden.

Neue GOP 02402 auch für Gespräch mit Corona-App-Nutzer abrechenbar

Der Bewertungsausschuss hat den obligaten Inhalt der GOP 02402 rückwirkend zum 15. Juni 2020 angepasst. Über die Einführung dieser Leistung berichteten wir im Newsletter vom 18. Juni 2020. Die GOP 02402 ist nun für die Abstrichentnahme im Zusammenhang mit einer Warnung durch die Corona-Warn-App abrechenbar und/oder für ein Gespräch im Zusammenhang mit einer möglichen Testung auf eine Coronavirus SARS-CoV-2 Infektion nach einer App-Warnung.

Die Anpassung erfolgt, weil laut Robert Koch-Institut bei der Meldung „erhöhtes Risiko“ durch die Corona-Warn-App bei Personen ohne Symptome ein Gespräch zur Einschätzung eines relevant erhöhten Infektions- oder Weiterverbreitungsrisikos durchgeführt werden sollte.

EBM-Detailänderungen zum 1. April 2020

Rückwirkend zum 1. April 2020 erfolgen einzelne Detailänderungen im EBM. Sie dienen der Korrektur des Beschlusses zur EBM-Weiterentwicklung. Die Beschlüsse finden Sie auf der Internetseite des Bewertungsausschusses unter https://institut-ba.de/ba.html.

In diesem Zusammenhang wurden die Bewertungen der GOP 04514 (Zusatzpauschale Koloskopie) und 04560 (Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines chronisch niereninsuffizienten Patienten) rückwirkend zum 1. April 2020 gegenüber den in der 455. Sitzung beschlossenen Bewertungen leicht angehoben:

GOP

Bezeichnung der Leistung

Neue Bewertung

ab 01.04.2020

04514

Zusatzpauschale Koloskopie

1.608

04560

Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines chronisch niereninsuffizienten Patienten

211

Neue Zuschläge für Dokumentationsaufwand bei Nierenersatztherapie

Durch die Aufnahme des Verfahrens Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET) in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) hat sich der Dokumentationsaufwand erhöht. Dieser wird nun über die neuen Zuschläge nach den GOP 04567 und 13603 vergütet. Sie sind zum 1. Juli 2020 zunächst befristet bis zum 30. September 2021 in den EBM aufgenommen worden und stehen im Zusammenhang mit den Zusatzpauschalen zur kontinuierlichen Betreuung von dialysepflichtigen Patienten.

GOP

Bezeichnung der Leistung

Bewertung

04567

Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 04562

120 Punkte

13603

Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 13602

120 Punkte

Die Vergütung der Zuschläge nach den GOP 04567 und 13603 erfolgt extrabudgetär.

GOP 13603 darf von Fachärzten für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“

und/oder von Vertragsärzten, die eine Genehmigung für Blutreinigungsverfahren haben, abgerechnet

werden. Die GOP 04567 können Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie, die eine Genehmigung für Blutreinigungsverfahren haben, abrechnen.

Schwangerschaftsabbruch: Nebeneinanderabrechnung GOP 01901/01904

Rückwirkend zum 1. April 2020 können die GOP 01901 (Untersuchung vor Abruptio) und 01904 (Abruptio, medizinisch oder kriminologische Indikation, operativ) im Behandlungsfall wieder nebeneinander berechnet werden. Mit dem Aufheben des Berechnungsausschlusses soll ermöglicht werden, dass eine Praxis in einem Quartal vor einem operativen Schwangerschaftsabbruch unter medizinischer oder kriminologischer Indikation nach der GOP 01904 auch eine klinische Untersuchung durchführen kann, die den primären Leistungsinhalt der GOP 01901 darstellt.

Änderung von Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung) zum 1. Juli 2020

Das Verordnungsformular für die Krankenbeförderung (Muster 4) ändert sich zum 1. Juli 2020. Ein Grund ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren für mobilitätsbeeinträchtigte Patientengruppen. Diese Erleichterung wurde Anfang 2019 mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz eingeführt und findet sich ab dem 1. Juli 2020 auch auf dem Verordnungsformular wieder. Praxen sollten rechtzeitig neue Formulare bestellen, denn die bisherigen dürfen nicht aufgebraucht werden. Das neue Formular ist auch in der Praxissoftware hinterlegt.

Mutterschafts-Richtlinien: Mutterpass geändert

Der Mutterpass ist aktualisiert worden. Die Änderungen betreffen die Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 28. Februar 2019 sowie 20. Februar 2020. Daneben wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen und kleinere Fehler bereinigt. Ab sofort kann auf der Internetseite des G-BA unter https://druckerzeugnisse.g-ba.de/ die aktuelle Version der Hefte bestellt werden.

Psychotherapie: Neue KZT-Zuschläge auch bei Sitzungen mit Bezugspersonen

Im Newsletter vom 1. April 2020 haben wir über die neuen Zuschläge zur besseren Vergütung der Kurzzeittherapie berichtet. Wir möchten darauf hinweisen, dass die neuen Zuschläge im Rahmen einer Kinder- und Jugendlichenbehandlung auch bei Sitzungen mit Bezugspersonen berechnet werden können, sofern diese zu den ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie (KZT) zählen.

QuaMaDi: Beitritt Bertelsmann BKK zum 1. Juli 2020

Ab dem 1. Juli 2020 können auch Versicherte der Bertelsmann BKK an QuaMaDi teilnehmen.

Eine Liste aller an QuaMaDi teilnehmenden Krankenkassen finden Sie auf der KVSH-Homepage unter www.kvsh.de/praxis/vertraege/quamadi

© 2024 KVSH