Keine Brückentage vom 27. - 30.12.2023

Die KVSH macht darauf aufmerksam, dass es zwischen den Feiertagen keine Brückentage gibt, an denen der ärztliche Bereitschaftsdienst rund um die Uhr zur Verfügung steht.

11.12.2023

Sie planen die Schließung Ihrer Praxis an diesen Tagen?

Bitte organisieren Sie rechtzeitig eine Vertretung und weisen Sie Ihre Patienten auf Ihre Vertretung sowohl durch Aushang als auch durch das Besprechen des Anrufbeantworters mit Namen und Anschrift der vertretenden Praxis hin. Ein allgemeiner Hinweis auf eine Vertretung durch umliegende Praxen reicht nicht aus. Auf unserer Website finden Sie unter www.kvsh.de/praxis/praxisfuehrung/aerztlicher-bereitschaftsdienst Mustertexte für verschiedene Abwesenheiten.

Urlaubsmeldung im ekvsh-Portal

Bitte geben Sie umgehend im ekvsh-Portal unter „Daten zur KV – eAbwesenheitsmeldung“ an, ob Ihre Praxis in der letzten Dezember- und/oder in der ersten Januarwoche Urlaub machen wird. Sofern Sie nur an einzelnen Tagen nicht erreichbar sind, tragen Sie bitte auch diese einzelnen Tage ein. Die Meldung ist von jedem Praxisaccount möglich. Persönliche Accounts können unter „Rolle/BSNr“ in einen zugehörigen Praxisaccount wechseln und dort Abwesenheiten angeben. Betriebsbereite Praxen werden grundsätzlich in die TSS-Vermittlung einbezogen und erscheinen für Patienten im Ampelsystem der Arztsuche mit einem grünen Punkt. Geschlossene Praxen sind mit einem roten Punkt gekennzeichnet, bei Ende der Abwesenheit springt die Ampel automatisch wieder auf Grün.

Abgestimmte Vertretungen werden besser vergütet

An Werktagen zwischen dem 26. Dezember 2023 und 1. Januar 2024 erbrachte ambulante MGV-Leistungen in einer abgesprochenen Urlaubs- oder Krankheitsvertretung unter Verwendung des Musters 19 werden mit dem Orientierungswert vergütet.

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