Reiserückkehrer

Das Robert-Koch-Institut hat unter dem Link www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html diverse Staaten als internationale Risikogebiete definiert.

19.06.2020

Beachtenswert ist hierbei, dass neben Schweden auch Urlaubsländer wie Ägypten, Marokko und die Türkei dazugehören. Die generelle Quarantänepflicht für Reiserückkehrer nach Schleswig-Holstein bleibt unverändert entsprechend der neuen Landesverordnung vom letzten Freitag bestehen. Der Nachweis eines negativen Coronatests (Sars-Cov-2-PCR) kann allerdings diese generelle Quarantänepflicht aufheben.


Damit ergeben sich nach unserem Verständnis weiterhin drei unterschiedliche Wege für asymptomatische Reiserückkehrer aus aktuellen vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten (wie Schweden oder die Türkei, die vollständige, aktuelle Liste finden Sie unter dem oben angegebenen Link):

  1. Ein negatives Testergebnis (max. 48 Stunden vor der Einreise abgenommen) wird aus dem Urlaubsreiseland mitgeführt und in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt entschieden, ob der Patient in Quarantäne muss.
  2. Der Patient reist ohne Testergebnis nach Deutschland ein. Die Person meldet sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt und dieses verordnet den asymptomatischen Reiserückkehrern aus aktuellen RKI-Risikogebieten Quarantäne.

a) Die Person verbringt die angeordneten 14 Tage bei fortbestehendem asymptomatischem Gesundheitszustand ohne Testung in Quarantäne.

b) Die häusliche Quarantäne ist einzuhalten, Durchführung einer Sars-Cov-2-PCR bei einem niedergelassenen Arzt als privatärztliche Leistung. Der Test sollte zwar zwingend in der Häuslichkeit des Patienten erfolgen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass juristisch zur „eigenen Häuslichkeit“ auch die Nutzung eines Privat-PKW gehört und somit die Möglichkeit besteht, einen Abstrich über die „Drive in Methode“ auszuführen. Ist der Test negativ, kann das zuständige Gesundheitsamt die Quarantäne aufheben.


Wir als KVSH sehen uns nicht in der Verpflichtung, diese Abstriche in unseren Strukturen (d. h. Anlaufpraxen sowie Abstrich-Zentren) zu veranlassen. Für Beratungszwecke ist selbstverständlich gern auf die 116117 zu verweisen. Die Mitarbeiter werden allerdings keine Testung in die Wege leiten, sondern den Patienten an den jeweiligen Hausarzt verweisen, der eine Testung auf Privatrechnung beim Patienten durchführen kann.

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