Testung von Rückreisenden aus Risikoländern auf eine Infektion mit SARS-CoV-2

28.07.2020

Durch die Presse bereits im öffentlichen Fokus und von der Politik breit diskutiert, steuern wir auf die Einführung einer bundesweit geltenden Testverpflichtung für Rückreisende aus Corona-Risikogebieten zu.

Das Land Schleswig-Holstein möchte bereits ab dem kommenden Wochenende und noch vor Einführung einer verpflichtenden Testung Reiserückkehrern, die aus einem vom RKI eingestuften Risikoland zurück nach Schleswig-Holstein einreisen, die Möglichkeit eröffnen, sich kostenlos auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen zu lassen. Nach Absprache mit dem Land sollen entsprechende Reiserückkehrer Ihren Hausarzt (oder jegliche andere Praxis) aufsuchen dürfen, um einen Test auf das Corona-Virus durchführen zu lassen. Die Kosten trägt das Land.

Durchführung der Abrechnung

Der Arzt erhält hierfür eine Pauschale in Höhe von 25 Euro je Abstrich. Der Abstrich kann von geschultem Personal unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der üblichen Quartalsabrechnung mittels ekvsh-Portal indem dort der Name des Patienten hinterlegt wird. Diese Funktion wird leider erst in etwa 2 Wochen zur Verfügung stehen. Hier bitten wir Sie, die zwischenzeitlichen Fälle dann nachzupflegen. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt durch die KV monatlich und separat von der Honorarabrechnung.
Der labordiagnostische Nachweis wird über das Muster „OEGD“ beauftragt. Im Feld „Identifikation OEGD (PLZ)“ wird anstatt einer gültigen Postleitzahl fünfmal die Ziffer „0“ eingetragen (00000). Grundlage der Testung ist „§ 4 RVO Risikogebiet“. Die Laborkosten werden durch die Labore monatlich zulasten der Rechtsverordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 8. Juni 2020 (rückwirkend zum 14. Mai 2020 in Kraft getreten) abgerechnet.

Die Muster OEGD werden von der KVSH morgen versandt; die Zahl ist leider begrenzt, weil das bundesweite Druckvolumen erschöpft ist. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten und das Abrechnungsprocedere losgelöst vom bereits angekündigten Verfahren zur Meldung und Vermittlung von abzustreichenden Personen an niedergelassene Praxen im Auftrag des OEGD ist. Dieses Verfahren analog zur TSS wird weiterhin über das ekvsh-Portal sichergestellt. Der Vorstand der KVSH hat über diese Verfahrensweise und die Teilnahme freiwilliger Praxen in seiner schriftlichen Mitteilung vom 22. Juli 2020 informiert.

Zahl der Fälle und Ausblick

Die Zahl dieser Risikogebietsfälle wird gering sein:

  •  weil es derzeit keine Außengrenzen zu Risikogebieten in Schleswig-Holstein gibt
  • weil Rückkehrer auf vielen Reiserouten schon vor Erreichen der Landesgrenzen einen Test absolvieren mussten (insb. Flughäfen)
  • und weil in Kooperation mit großen Laborpraxen mobile Abstrichzentren an den verbleibenden Reiserouten in Schleswig-Holstein eingerichtet werden. Auch diese Kosten trägt das Land.

Allerdings erwarten wir in den nächsten Tagen Näheres zum Umgang mit Reiserückkehrern auch aus Nicht-Risikogebieten. Ein „Anspruch“ dieser Personengruppe auf kostenlose Testung innerhalb von 72 Stunden muss derzeit als wahrscheinlich gelten. Dieser Anspruch führt nach heutiger Einschätzung allerdings nicht zu einer Pflicht, sondern nur zu einem Recht der Praxen, sich daran zu beteiligen. Das ist von Bedeutung, weil die ärztliche Kapazität für die Patientenversorgung vordringlich und im Übrigen endlich bleibt.

Die mobilen Abstrichzentren sind als Entlastung für dieses Szenario sehr wichtig. Kommt es dennoch zu Engpässen werden zusätzliche externe Kapazitäten entstehen müssen, die einer Überlastung der ambulanten Versorgung entgegenwirken.

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