Rheumavereinbarung: Laboruntersuchungen ohne Auswirkungen auf den Wirtschaftlichkeitsbonus
Wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die Erhebung von bestimmten speziellen Laboruntersuchungen im Rahmen der Rheumavereinbarung keinen Einfluss auf den Wirtschaftlichkeitsbonus Ihrer Hausarztpraxis hat.
Dies gilt für die Laborwerte
- CRP > 10mg/l,
- Rheumafaktor,
- CCP-AK (resp. ACPA),
- ANA sowie
- HLA-B27.
In diesen Fällen greift eine spezielle Rheuma-Befreiungsziffer, die in Kombination mit der GOP 90480A (Screening auf entzündliche Rheumaerkrankung) von der KVSH automatisch angesetzt wird. Sie müssen also nichts weiter unternehmen. Die Erhebung von mindestens einem speziellen Laborwert ist Voraussetzung für die Abrechnung des standardisierten Rheumascreenings (GOP 90480A) mittels Überleitungsbogen.
Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit noch einmal auf unser E-Learning-Angebot zur Rheumavereinbarung aufmerksam machen. In einem Videovortrag erläutert Dr. Joachim Neuwirth vom Berufsverband Deutscher Rheumatologen den rheumatischen Formkreis und die Rheumavereinbarung in Schleswig-Holstein. Im Anschluss ans Video erhalten Sie einen CME-Punkt, wenn Sie einen Fragebogen erfolgreich beantworten.
Sie finden den Link zum Video auf unserer Website im Bereich Praxis/Verträge/Rheumavereinbarung unter: www.kvsh.de/praxis/vertraege/rheumavereinbarung
Rückfragen zur Rheumavereinbarung
Paul Brandenburg
Tel. 04551 883 357
E-Mail: paul.brandenburg@kvsh.de