Schulungen zu Abstrichen von Heimpersonal

Im Rahmen der Testverordnung ist seit einiger Zeit vorgesehen, dass Antigenteste vorgenommen werden können in Heimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behindertenheime, Wohngruppen für behinderte Menschen o. ä.). Voraussetzung dafür ist die Schulung von Personal im Hinblick auf die vorzunehmenden Abstriche und deren Technik.

10.12.2020

Im Rahmen der Testverordnung ist seit einiger Zeit vorgesehen, dass Antigenteste vorgenommen werden können in Heimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behindertenheime, Wohngruppen für behinderte Menschen o. ä.). Voraussetzung dafür ist die Schulung von Personal im Hinblick auf die vorzunehmenden Abstriche und deren Technik. Diese Schulung kann durch niedergelassene Ärzte erfolgen; die Leistung ist per Testverordnung mit 70 Euro vergütet. Weitere Ausführungen zum Umfang dieser Schulung bestehen zunächst nicht. Der Bezug der Teste erfolgt durch die Heime in eigener Verantwortung. Lieferschwierigkeiten zu Tests sollen momentan nicht bestehen.

Das Land ist nun an uns herangetreten, diese Leistung fördern zu wollen. Unter der Voraussetzung, dass im Rahmen der Schulung mindestens 6 Personen des Heimes befähigt und geschult werden, stockt das Land die Vergütung um 130 Euro auf insgesamt 200 Euro auf.

Sofern Sie Heimbewohner oder Heime zur Eingliederungshilfe betreuen und die Bereitschaft haben, diese Schulung anbieten zu wollen, empfehlen wir Ihnen, dazu den Kontakt mit der Heimleitung aufzunehmen. Nach dem hier auflaufenden Eindruck ist das Interesse an dieser Schulung weit verbreitet.

Die Abrechnung erfolgt durch Angabe der Gesamtanzahl monatlich durchgeführter Schulungen bei uns im ekvsh-Portal.
Sofern Sie sich für die Wertigkeit der angebotenen Teste interessieren, finden Sie auf die aktuelle Liste des Paul-Ehrlich-Instituts zu evaluierten Antigen-Schnelltests hier.

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