Umfassender Schutzschirm fraglich
KVSH setzt sich weiterhin dafür ein, Politik zögert
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
unverändert hat die Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Praxen. Verunsicherungen der Patienten und ein erneuter Lockdown führen zu einem Rückgang der Patientenzahlen und damit zu Honorarverlusten und wirtschaftlicher Unsicherheit.
Die KBV und die KVen, auch wir in Schleswig-Holstein, setzen uns deshalb vehement bei der Politik dafür ein, den Schutzschirm aus dem vergangenen Jahr rückwirkend ab Jahresbeginn weiterzuführen, damit auch in der aktuellen Phase der Pandemie unser einzigartiges Netz aus hausärztlichen, fachärztlichen und
psychotherapeutischen Praxen wirtschaftlich stabilisiert wird.
Die Politik hat einen – leider aber zu kurzen – Schritt auf dem Weg zur Schutzschirmverlängerung gemacht. Im aktuellen Gesetzentwurf zur Fortgeltung der epidemischen Lage ist zwar eine Verlängerung des Schutzschirmes für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten enthalten. Allerdings ist nur vorgesehen, dass der Schutzschirm pandemiebedingte Honorarverluste im Bereich der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) abdeckt, nicht aber Honorarausfälle in der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV), die je nach Fachgruppe und Schwerpunkt der jeweiligen Praxis durchaus erheblich sein können.
Wir haben in persönlichen Kontakten und in Schreiben der Politik sehr deutlich gemacht, dass ein Schutzschirm für die ambulante Versorgung nur dann die erwünschte Wirkung erzielen kann, wenn er wie bisher alle Vergütungsbereiche der GKV umfasst, d. h. sowohl mögliche Honorarverluste im Bereich der MGV als auch der EGV abfedert. Wir haben daran erinnert, dass die extrabudgetären Leistungen, insbesondere auch Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, aber auch zum Beispiel das Impfen oder ambulante Operationen, sehr bewusst aus der MGV ausgegliedert worden sind, weil es sich um Leistungen mit einem besonderen Nutzen handelt, weshalb die Inanspruchnahme durch die extrabudgetäre Vergütung gezielt gefördert werden soll.
Ein umfassender Schutzschirm ist unverzichtbar, weil die Praxen unabhängig von Fachgruppe, aktuellen Patientenzahlen oder der Zuordnung einzelner Leistungen zu den Vergütungsbereichen sowohl Personal als auch Geräte vorhalten, um in dieser schwierigen Zeit für ihre Patienten da zu sein. Die Kosten einer Praxis lassen sich nicht durch eine Einschränkung des Praxisbetriebs senken. Auch dies haben wir der Politik, auch mit Hinweis auf die Leistungen der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten während der Pandemie, dargelegt.
Wir haben durchaus registriert, dass die Forderung nach einem umfassenden Schutzschirm in der schleswig-holsteinischen Landesregierung Unterstützung erfährt. Dafür sind wir dankbar. Leider sieht es aber in der bundespolitischen Debatte derzeit nicht nach Bewegung in dieser Frage aus, d. h. nach einer erneuten Ausdehnung des Schutzschirms auch auf mögliche Honorareinbußen im Bereich der EGV.
Wir versichern Ihnen, dass sich die KBV und die KVen weiterhin und auch im Gleichklang mit zahlreichen ärztlichen Verbänden für eine umfassende wirtschaftliche Absicherung der Praxen gerade in den durch
einen erneuten Lockdown geprägten ersten Monaten dieses Jahres einsetzen werden.
Nutzen auch Sie gern jeden Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern, den Sie eventuell in Ihrer Region haben, um auf die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzschirms hinzuweisen, ohne den unseren bewährten und leistungsfähigen ambulanten Versorgungsstrukturen, die in der Pandemie Erhebliches geleistet haben, wirtschaftliche Verwerfungen drohen und der Bestand von Praxen gefährdet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Monika Schliffke
Vorstandsvorsitzende der KVSH
Dr. Ralph Ennenbach
stellv. Vorstandsvorsitzender der KVSH