Schutzschirm

Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) beschlossen. Dieses erhält auch eine Vorgabe und Ermöglichung für die KVen einen Schutzschirm im Quartal I/2021 und Folgequartalen vorzusehen.

04.03.2021

Dieser Schutzschirm soll sowohl Leistungen des Budgets als auch extrabudgetäre Leistungen umfassen.

Trotz intensiver und persönlicher Bemühungen in Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten aus unserem Bundesland und trotz des Einbringens unserer Landesregierung ist es aber nicht gelungen, die Annahme zu erschüttern, dass Einbußen aus der extrabudgetären Welt nicht mit Mitteln der KV ausgeglichen werden können. Die Begründung des Gesetzentwurfs verweist vielmehr darauf, dass diese Leistungen nachgeholt oder anderweitig – etwa telematisch – ausgeglichen werden könnten. Dadurch wird praktisch und fälschlich impliziert, es ginge nur um passagäre Einbußen der Praxen.

Regelungen zu einer Beteiligung der Krankenkassen im Falle liegengebliebener Mittel fehlen völlig. In der Folgezeit muss es in einem nachzuschiebenden Gesetz darum gehen, diese Finanzierungsbeteiligung der Kassen vorzugeben. Wir verstehen zwar, dass die Epidemie auch zu einer Schwindsucht der Kassenmittel geführt hat, wir akzeptieren aber nicht, dass die Niedergelassenen am Ende des Kreises derer stehen, an die zu denken ist. Es ist hier nicht die Stelle, dies weiter politisch auszuführen.

Wir werden nun in den kommenden Tagen in den internen Gremien über die Umsetzung eines Schutzschirms im HVM für das Quartal I/2021 diskutieren und entscheiden. Wir müssen aber frühzeitig Erwartungen entgegentreten, dass es Spielraum für eine ähnlich weitgehende Stützung insbesondere der extrabudgetären Leistungen wie in 2020 gibt, weil dies die Finanzkraft der KVSH überfordern würde. Als Modelle sind beispielsweise eine Art Härtefallfonds für extrabudgetäre Leistungen oder aber eine niedrigere Ausgleichsquote denkbar.

Infolge der formalen Vorgaben für eine HVM-Änderung kann die Beschlussfassung erst gegen Ende März vorliegen. Bitte sehen Sie von aktuellen spezifizierten Nachfragen zur Gestaltung oder Auswirkung ab, wir werden nach den Unterredungen im HVM-Ausschuss unsererseits über den Fortgang informieren.

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