Abrechnung von Stimmersatzhilfen/Shunt-Ventilen ab dem 1. April 2025
Ab dem 1. April 2025 gelten Stimmersatzhilfen bzw. Shunt-Ventile, die ausschließlich vom Arzt gewechselt werden (Verweilprothesen), nicht mehr als Hilfsmittel.
Sie sind künftig als Sachkosten abzurechnen.
Da bislang kein bundesweit einheitlicher Abrechnungsweg vereinbart wurde, bleibt für die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) das bisherige Verfahren der Hilfsmittelabrechnung vorübergehend bis zum 30. Juni 2025 bestehen. Das bedeutet, dass Praxen bis dahin weiterhin das Muster 16 mit Angabe der Hilfsmittelpositionsnummer und entsprechender Kennzeichnung als Hilfsmittel nutzen müssen.
Auch die anderen Krankenkassen/-verbände in Schleswig-Holstein folgen diesem Vorgehen, wobei bei den Betriebskrankenkassen die endgültige Leistungsentscheidung den einzelnen Krankenkassen obliegt.