4. Impf-Update

Ab dem nächsten Bestelltermin am 26.04.21 sollen getrennte Bestellungen für Erst- und Zweitimpfungen erfolgen. Nutzen Sie bitte dafür auch zwei Rezeptformulare.

23.04.2021
  • Ab dem nächsten Bestelltermin am 26.04.21 sollen getrennte Bestellungen für Erst- und Zweitimpfungen erfolgen. Nutzen Sie bitte dafür auch zwei Rezeptformulare. Dies gilt zunächst nur für Comirnaty (BioNTech), da die Praxen in den ersten beiden Impfwochen (06.04.-18.4.) ausschließlich mit Comirnaty beliefert wurden, später ebenso für andere Impfstoffe. Im Rahmen Ihrer Bestellung wird die Anforderung für Zweitimpfungsmengen bevorzugt bedient.

Beispiel:   

Rezept 1:     36 Dosen Comirnaty für Zweitimpfungen incl. Impfzubehör

Rezept 2:     36 Dosen Comirnaty für Erstimpfungen incl. Impfzubehör
                   50 Dosen Vaxzevria incl. Impfzubehör
                   15 Dosen Covid-19-Impfstoff Janssen inkl. Impfzubehör

  • In der 18 KW (03.-09. Mai) sind folgende erhöhte Auslieferungsmengen für Schleswig-Holstein geplant. BioNTech 56.000 Dosen, AstraZeneca 35.000 Dosen, Johnson&Johnson 14.000 Dosen. Voraussichtlich wird die Bestellmenge des Astra-Impfstoffes getrennt von den anderen Lieferungen erfolgen.
  • Der Covid-Impfstoff Janssen (J&J) ist ein Einmalimpfstoff auf Vektorbasis. Er wird in Mehrdosenvials mit jeweils 5 Dosen a jeweils 0,5 ml ausgeliefert. Der Impfstoff ist ungeöffnet im Kühlschrank 3 Monate haltbar, nach dem ersten Anbruch ist ein Vial im Kühlschrank 6h und bei Raumtemperatur 3h verwendbar. Näheres finden Sie in der aktuellen Fachinformation unter www.pei.de. Auch in diesem Zusammenhang ist es wie bei Astra Zeneca empfehlenswert, ein angebrochenes Vial taggleich zu verbrauchen, auch wenn die Fachinformationen unter speziellen Bedingungen eine Aufbewahrung bis zum nächsten Tag gestattet.
  • Wie Sie der Presse entnommen haben, hat die Landesregierung ab sofort die Impfung mit AstraZeneca-Impfstoff für alle Personen ab 60 Jahre freigegeben. Es gelten keine einschränkenden Priorisierungsvorgaben für diese Altersgruppe.
  • Das Gesundheitsministerium des Landes hat bestätigt, dass jeder Arzt den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung im Rahmen der Zulassungsvorgaben des jeweiligen Impfstoffes eigenständig gemäß organisatorischer Möglichkeiten festlegt. Weder die STIKO-Empfehlung zu den Impfabständen noch die Landesvorgaben für die Zentren sind rechtsverbindliche Vorgaben für Praxen. Entscheidend ist allein die Fachinformation des Herstellers. Der Impfabstand beträgt gemäß Fachinformation bei Comirnaty minimal 3 Wochen und maximal 6 Wochen, bei Vaxzevria (AstraZeneca) minimal 4 Wochen und maximal 12 Wochen.
  • Die STIKO empfiehlt, Personen unter 60 Jahre, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca-Impfstoff erhalten haben, anstelle der 2. Impfung eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes zu verabreichen. Hierzu solle ein Impfabstand von 12 Wochen eingehalten werden. Die STIKO vermerkt zudem: „Sollte es aus logistischen Gründen erforderlich sein, die Impfung in einem kürzeren Intervall durchzuführen, kann auch an bereits vereinbarten Terminen festgehalten werden.“ Da auch diese STIKO-Veröffentlichung eine Empfehlung und keine Rechtsvorgabe ist, entscheiden Sie bitte selbst im Einvernehmen mit der zu impfenden Person, ob Sie diese Option wahrnehmen. Für diese aktuelle STIKO-Empfehlung gibt es bisher keine Datenlage.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Erklärung zur Entnahme von zusätzlichen Impfdosen (7. bzw.11. Dosis) aus gelieferten Mehrdosenbehältnissen veröffentlicht. Die grund-sätzliche Möglichkeit bei Vorhandensein geeigneter Entnahmematerialien wird bestätigt und auf die besonderen Sorgfaltspflichten hingewiesen. Sie finden diese Erklärung auf www.kvsh.de/coronavirus.
  • Herr Dr. Wolfgang Tonn, vielen bekannt aus Notdienstseminaren, hat Videos rings um das Thema Impfen auf die Webseite seiner Heidelberger Akademie gestellt. Wir stellen Ihnen diese Videos unter www.kvsh.de/coronavirus zur Verfügung. Neu dabei ist ein Video zur technisch sicheren Entnahme einer 7. resp. 11. Dosis aus einem Impfstoff-Vial.
  • Die KVSH weist erneut darauf hin, dass die Impfverordnung des Bundes den Praxen eine tägliche Meldung der verimpften Dosen an das RKI vorschreibt, getrennt nach Impfstoffen und nach Alter bis 60 Jahre und über 60 Jahre. Die weiteren gesetzlich vorgegebenen Daten zur Surveillance sind seitens der KV nachträglich aus der Quartalabrechnung zu übermitteln. Die KVSH rechnet die Leistungen im Übrigen gegenüber dem Bundesamt für soziale Sicherung ab und garantiert als Gewährleister für die Vollständigkeit der Leistungen. In der Abrechnung können daher lediglich vereinzelte Abweichungen und dann bis auch nur bis zu einer 24h-Frist berücksichtigt werden. Die Meldung im Portal kann selbstverständlich auch mit den Praxiszugangsdaten über ein Smartphone vorgenommen werden kann.
  • Nach 16 Impftagen der Praxen wurde am 22.4. die 100.000-Marke überschritten. Beteiligt am Impfen sind momentan 1.325 Praxen in Schleswig-Holstein.

14 KW  06.04.-11.04.)

15 KW (12.4.-18.4.)

16 KW (20.04.-22.4.)

36.477

37.075

31.394

  • Im Hinblick auf die Vorgabe der Änderung der SARS-COV2-Arbeitsschutzverordnung, wonach Betriebe (dazu gehören auch die niedergelassenen Praxen) 2x wöchentlich ihrem Personal einen Schnelltest anbieten müssen, kommt Bewegung. Die Frage, wie bei geimpftem Personal zu verfahren ist, ist unterdessen Teil der Erörterungen auf der politischen Entscheidungsebene. Ggf. kommt in den nächsten Tagen dazu ein konkretes Update.
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