Förderung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger ab 3/2023

Im Rahmen des Honorarvertrages 2023-2024 konnte mit den Krankenkassen/-verbänden die Förderung des therapeutischen Gesprächs nach der GOP 01952 EBM ab dem 3. Quartal 2023 vereinbart werden.

20.06.2023

Die Förderung erfolgt in zwei Stufen:

  1. Fallförderung:
    Das erste therapeutische Gespräch (GOP 01952 EBM) je Behandlungsfall, also je Quartal, erhält einen extrabudgetären Zuschlag in Höhe von 15 Euro. Den Zuschlag setzt die KVSH zu.
  2. Förderung des 5. und 6. Gesprächs:
    Die Vergütung der therapeutischen Gespräche gem. GOP 01952 EBM ist im Behandlungsfall auf vier Gespräche pro Quartal begrenzt. Ein erhöhter Betreuungsaufwand kann nun über ein 5. und 6. Gespräch abgerechnet werden. In diesem Fall erhält die Praxis eine extrabudgetäre Vergütung in Höhe von je 2,50 Euro für das 5. (Pseudo-GOP 90402D) und 6. Gespräch (Pseudo-GOP 90402E). Die Pseudo-GOP 90402D und 90402E sind von der Praxis anzusetzen.

Hinweis: Bitte denken Sie an die entsprechende Diagnosecodierung.

Bei Fragen zur Teilnahme an der Substitutionsbehandlung und zur Kostenübernahme der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung wenden Sie sich bitte an Frau Patscha, astrid.patscha@kvsh.de bzw. 04551 883 340.

© 2024 KVSH