Corona-Test-Zentren

Die Vorgaben für Tests von Reiserückkehrern wurden neu gefasst.

15.09.2020

Gemäß gestern angepasster Rechtsverordnung werden mit Wirkung zum 16. September 2020 PCR-Tests nur noch bei den „Reiserückkehrern“ (genauer Einreisende aus Risikogebieten) übernommen, die aus einem Risikogebiet gemäß RKI-Liste einreisen. Zudem sind diese verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und sich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Bei anderen Reiserückkehrern ist eine Testung zukünftig eine Privatleistung. Für die Überprüfung des Reiselandes ist eine „einfache“ Plausibilitätsbetrachtung ausreichend; von den Praxen wird nicht grundsätzlich verlangt, sich Reisedokumente o.ä. vorlegen zu lassen.

Abstriche können auch weiterhin in Testbussen oder derzeit bestehenden Zentren vorgenommen werden. Wir haben kurzfristig den Bus vom Parkplatz Ellund in die Stadt Flensburg sowie den Bus vom Fähranleger Puttgarden nach Bredstedt verlegt. Die Standorte sind aktuell und voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2020: Travemünde, Kiel, Lübeck, Neumünster, Bredstedt, Flensburg, Schleswig, Heide und Elmshorn:

  • Anschriften und Öffnungszeiten der Testzentren

Vorabinformation: Testmöglichkeiten während der Grippezeit Oktober 2020 bis März 2021

Für die Zeit zwischen dem 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 ist eine grundsätzliche Neukonzeption von Testzentren beabsichtigt, da sich in der kommenden Infektzeit bei symptomatischen Patienten die differentialdiagnostische Frage der Covid-Abgrenzung stellt. Hierzu liegen uns eine Reihe von besorgten Anfragen vor und wir möchten Sie über den aktuellen Planungsstand in Kenntnis setzen.

Die Frage des medizinisch begründeten Patientenaufkommens und die von Politik und Medien zusätzlich erzeugte Erwartungshaltung seitens der Bevölkerung ist nicht sicher abschätzbar. Eine Testung bedeutet jedoch zusätzlichen Aufwand, der von den Praxen und im Rahmen der verfügbaren ärztlichen Expertise möglicherweise nicht vollständig aufgefangen werden kann. Daher beabsichtigen wir zur Sicherung der Versorgungskapazitäten, nicht-ärztlich besetze Testzentren – teils in Kooperation mit dem DRK – aufzubauen. Deren Finanzierung folgt aus den gesetzlichen Vorgaben, zusätzlich ist eine Unterstützung des Landes avisiert. Diese Zentren werden doppelspurig aufgebaut und als „Drive Through“ geplant, um einen geordneten Durchsatz zu ermöglichen. Sie werden an sieben Tagen die Woche über je mindestens sechs Stunden erreichbar sein.

Wer kann zukünftig in Testzentren abgestrichen werden?

Weiterhin können und sollen Praxen Abstriche für die jeweiligen Konstellationen vornehmen. Bei organisatorischen Überforderungen kann ab dem 1. Oktober in allen indizierten Konstellationen auf die unten ausgeführten Zentren verwiesen werden: Dies gilt auch für symptomatische Fälle, bei denen ein Muster 10C - Schein aus der Praxis mitzugeben ist (sic!). 

Welche Standorte sind in Planung?

Die Planungen dauern zurzeit noch an, u. a. weil Absprachen mit den Kreisen und Städten zu der sinnvollen Platzierung laufen. Die Struktur muss zudem winterfest errichtet werden, ist somit auch von Strom, Wasser und Internetzugang abhängig. Nach dem derzeitigen Stand werden Zentren in oder bei Flensburg, Bredstedt, Rendsburg, Heide, Kiel, Neumünster, Elmshorn, Borstel (Sülfeld), Lübeck und Trittau betrieben werden. Diese Standorte werden sukzessive bis zum 31. Oktober umgesetzt. Zu Beginn werden mobile Buslösungen integriert, um schon am 1. Oktober ein hinreichend flächendeckendes Angebot machen zu können. Wir arbeiten daran, dass im Vorgriff den aktuellen Standorten schon früher alle Konstellationen im Rahmen dieses Verfahrens zugewiesen werden können.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie symptomatische Patienten zu einem Abstrich an ein Testzentrum verweisen wollen, geben Sie dem Patienten bitte einen ausgedruckten und vollständig ausgefüllten Laborschein Muster 10C mit. Ohne Vorliegen des Scheines darf kein Abstrich entnommen werden.

Zukünftige Information

Wir bitten um Verständnis, dass wir es zum jetzigen Zeitpunkt bei dieser Orientierung belassen müssen. Wir werden mit den jeweiligen Konkretisierungen bis zum 1. Oktober mit weiteren Newslettern auf Sie zukommen, um Ihnen dann ein vollständiges Bild geben zu können. Für das Erste erschien uns aber essentiell, Ihnen eine Rückkopplung über die Zielrichtung zu geben.

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