Übersicht der Neupatienten im eKVSH-Portal
Mit dem Anschreiben zur Honorarabrechnung 3/2019 vom 14. Januar 2020 haben wir Sie bereits darüber informiert, dass die Kennzeichnung der TSVG-Konstellation „Neupatient“ von uns nachträglich überprüft wird und dass sich daraus ein Korrekturbedarf der Honorarabrechnung ergeben kann.
Mit dem Anschreiben zur Honorarabrechnung 3/2019 vom 14. Januar 2020 haben wir Sie bereits darüber informiert, dass die Kennzeichnung der TSVG-Konstellation „Neupatient“ von uns nachträglich überprüft wird und dass sich daraus ein Korrekturbedarf der Honorarabrechnung ergeben kann.
Im Rahmen der Überprüfung der Neupatienten-Kennzeichnung haben wir erhebliche Abweichungen zu den uns vorliegenden Daten festgestellt. Ab sofort haben wir allen betroffenen Praxen im eKVSH-Portal (www.ekvsh.de) im Menüpunkt „TSVG/TSVG Neupatienten“ eine Neupatienten-Übersicht bereitgestellt. Diese beinhaltet die von Ihnen dokumentierten Neupatienten und die Patienten, die von uns als Neupatienten identifiziert wurden. Die Übersicht soll Ihnen einen Abgleich mit Ihren Daten im Praxisverwaltungssystem ermöglichen.
Neuer Honorarbescheid für das 3. Quartal 2019
Die sachlich-rechnerische Korrektur der TSVG-Neupatienten und die damit verbundene Neuberechnung wurde von uns umgesetzt. Der Versand der Honorarabrechnung 3/2019 an alle Vertragsarztpraxen, unabhängig davon, ob sie von der Neupatientenkennzeichnung betroffen sind, ist für den 24. Februar 2020 vorgesehen.