Verbandstoffe

Verlängerung der Übergangsregelung nach § 31 Absatz 1a SGBV ist gescheitert.

09.12.2024

Überraschenderweise haben wir aus Berlin die Nachricht erhalten, dass der GVK-Spitzenverband die Verlängerung der Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundversorgung abgelehnt hat, obwohl in diversen Medien wie Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) und Pharmazeutische Zeitung (PZ) zu lesen war, dass der GKV-Spitzenverband und das Bundesgesundheitsministerium sich über die vorgeschlagene Verlängerungsfrist geeinigt hätten.

Da somit die gesetzliche Übergangsfrist abgelaufen ist, sind die sonstigen Produkte zur Wundversorgung (z. B. Hydrogele, silber- und honighaltige Verbandstoffe sowie Polihexanid-Gele) nicht mehr erstattungsfähig und sollten nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Das gilt auch für den Sprechstundenbedarf.

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