Verordnung „teurer“ Arzneimittel
Nach wie vor besteht offensichtlich Unsicherheit, wie mit der Verordnung von teuren Medikamenten im Vertretungsfall beziehungsweise mit der Weiterverordnung nach Schließung einer Facharztpraxis umzugehen ist, ohne dass Regressgefahr besteht.
Die MRG-Systematik ist so konstruiert, dass die Kosten aller Verordnungen berücksichtigt werden, egal wie hoch sie sind. Das Budget wächst quasi mit den Aufgaben. Daher ist es unerheblich, wer die Verordnung vornimmt; Hausarzt oder Facharzt. Es ist somit nicht erforderlich, die Patienten lediglich zur Rezeptausstellung zum Facharzt zu schicken. Ebenso sollte keinem Patienten im Vertretungsfall die Verordnung verweigert werden.
Bei gewissen Medikamenten (z.B. PCSK9-Inhibitoren) ist nur die Ersteinstellung durch den Facharzt gefordert, die weitere Verordnung ist gefahrlos durch den Hausarzt möglich.
Im nächsten Nordlicht wird die Thematik nochmals und gesondert aufgegriffen.