Neues zu Verordnungen

Silberhaltige Verbandstoffe - Impfungen - Ergotherapie

03.06.2024

Silberhaltige Verbandstoffe


Die Verordnung von Verbandstoffen ist ins Visier der Krankenkassen geraten. Insbesondere silberhaltige Produkte werden momentan geprüft. Alle silberhaltigen Verbandstoffe dürfen Sie bis maximal 14 Tage anwenden. Verordnungen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, werden beanstandet. Die KVSH bittet dringend um Beachtung.

Impfungen

  1. Die KVSH hat – wie bereits im Nordlicht mitgeteilt – die Reiseimpfverträge zum 01.04.2024 gekündigt. Bei Privatreisen dürfen Sie somit nur noch Privatrechnungen (GOÄ: 1, 5, 375) und Privatrezepte für die Impfstoffe ausstellen.
  2. Nach wie vor gilt: Alle Impfstoffe der Schutzimpfungsrichtlinie werden über das Muster 16a und nie auf Namen des Patienten verordnet.
  3. Meningokokken B Impfung: Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist zwar seit dem 29.05.2024 rechtskräftig. Die KVSH konnte jedoch mit den Krankenkassen bisher noch keine Einigung über die Vergütung erzielen. Deshalb darf auch dieser Impfstoff nur auf Privatrezept verordnet werden und die Vergütung erfolgt wie bei Reiseimpfungen.

Ergotherapie

Seit dem 01.04.2024 können Ärzte und Psychotherapeuten erstmals eine Blankoverordnung für Heilmittel ausstellen. Möglich ist dies bei der Ergotherapie für folgende Diagnosegruppen:

  • SB1 - Wirbelsäule; Gelenke und Extremitäten
  • PS3 - Wahnhafte und affektive Störungen und Abhängigkeitserkrankungen
  • PS4 - Dementielle Syndrome

Nähere Informationen haben wir auf unserer Website hinterlegt: www.kvsh.de

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