Änderungen im Bereich Verordnungen zum 1. Juli 2024
COVID-19-Schutzimpfung - Blutzuckerteststreifen - Häusliche Krankenpflege
COVID-19-Schutzimpfung
Die aufwändige Dokumentationspflicht bei der COVID-19-Schutzimpfung entfällt. Die bisherige Vergütung wird deshalb von 15 € auf 12,50 € je Impfung abgesenkt.
Blutzuckerteststreifen
Die Preise für Blutzuckerteststreifen ändern sich, so dass die Teststreifen der Firma Roche (Accu-Chek Guide, Accu-Chek Instant, Accu-Chek Aviva) nicht mehr im Zielkorridor der Zielvereinbarung liegen. Wir empfehlen, die betroffenen Patienten mit einem neuen Testgerät auszustatten. Eine Übersicht mit den aktuellen Preisen finden Sie auf unserer Homepage.
Häusliche Krankenpflege
Das Muster 12 (häusliche Krankenpflege) wird angepasst. Verordnungen sind ab dem 1. Juli 2024 nur noch auf dem neuen Muster möglich. Bis dahin können Sie noch das alte Formular benutzen, auch für Verordnungen, die über den 1. Juli 2024 hinaus gelten.