Informationen zur Vertretungsregelung „zwischen den Jahren“: Keine Brückentage am 23.12., 27.12. und 30.12.2024

Die KVSH macht darauf aufmerksam, dass es am 23.12. und zwischen den Feiertagen keine Brückentage gibt, an denen der ärztliche Bereitschaftsdienst rund um die Uhr zur Verfügung steht.

11.12.2024

Der ärztliche Bereitschaftsdienst steht am 24.12., 31.12.2024 und den Feiertagen zur Verfügung.

Sie planen die Schließung Ihrer Praxis am 23.12. und/oder zwischen den Feiertagen?

Bitte organisieren Sie rechtzeitig eine Vertretung und weisen Sie Ihre Patienten sowohl durch Aushang als auch durch das Besprechen des Anrufbeantworters mit Namen und Anschrift konkret auf die Praxis, die Sie vertreten wird, hin. Informieren Sie ggf. Patienten mit Dauermedikationen. Ein allgemeiner Hinweis auf eine Vertretung durch umliegende Praxen reicht nicht aus. Auf unserer Website finden Sie unter KVSH - Anrufbeantworter  u. a. Mustertexte für verschiedene Abwesenheiten.

Urlaubsmeldung im ekvsh-Portal 

Bitte geben Sie umgehend im ekvsh-Portal unter „Daten zur KV – eAbwesenheitsmeldung“ an, ob Ihre Praxis in der letzten Dezember- und/oder in der ersten Januarwoche Urlaub machen wird. Sofern Sie nur an einzelnen Tagen nicht erreichbar sind, tragen Sie bitte auch diese einzelnen Tage ein. Die Meldung ist von jedem Praxisaccount möglich. Persönliche Accounts können unter „Rolle/BSNr“ in einen zugehörigen Praxisaccount wechseln und dort Abwesenheiten angeben. Betriebsbereite Praxen werden grundsätzlich in die TSS-Vermittlung einbezogen und sind für die Arztsuche auf https://www.116117.de/ einsehbar.

Abgestimmte Vertretungen werden besser vergütet

Ambulante MGV-Leistungen, die an den Werktagen 27.12. und 30.12.2024 in einer abgesprochenen Urlaubs- oder Krankheitsvertretung unter Verwendung des Musters 19 erbracht werden, vergütet die KVSH mit dem Orientierungswert.

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